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der Einbau von 2 Teekuchen im Kreiskrankenhaus Biberach
(15.Sitzung "des Kreisrats § 5 u. 14.Sitzung § 7) und
der Beitrag zum Bau der Illerbrücke bei Arlach (14.Sitzg.§
wurden im Rahmen des Haushaltsplans behandelt.
Weitere Beschlüsse dieser Art sind:
Ermässigung der Baugebühren des Kreisverbands für den so
zialen Wohnungsbau: Diese Satzungsänderung wurde durch das
Innenministerium am 28.7.1950 genehmigt (8 der 14.Sitzg.)
Zusammensetzung des Soforthilfeausschusses (§ 24 der
14. Sitzung und § 1 der 17.Sitzung),
Schuldaufnahmen der KreisSparkasse: Zu verschiedenen Schuld
aufnahmen der KreisSparkasse wurde die Zustimmung des Kreis
verbands als Gewährverband erteilt (§7 der 15., § 5 der 17
und § 5 der 18. Sitzung),
Beitritt des Kreisverbands zur Fürsorgerechtsvereinbarung
(§ 10 der 16. Sitzung),
Wahl der Beisitzer des Ausschusses, dem die Wahl der
Schöffen und Geschworenen zukommt (§ 2 der 17.Sitzung),
Wahl der Mitglieder der Steuerausschüsse beim Finanzamt
Biberach (§ 4 der 17. Sitzung).
Der Kreistag nimmt von diesen Beschlüssen ohne Einwendungen
Kenntnis.
§ 8
Vertrag über die zahnärztliche und dentistische Versorgung
der Hilfsbedürftigen.
Auf Empfehlung des Gemeindetags wird dem Antrag des Kreis
rats entsprechend dem Vertragsabschluss zwischen den Bezirksfür
sorgeverbänden einerseits und der kassenärztlichen Vereinigung und
der kassendentistischem Vereinigung andererseits über die zahnärzt
liehe und dentistische Versorgung der Hilfsbedürftigen
zugestimmt.