in Verhandlungen mit dem Kreisverband auf gütliche Lösung des
Anstellungsverhältnisses eingetreten und hat sich bereit erklärt,
gegen Zahlung einer angemessenen Abfindung auf 31.12.1950 aus
seiner Anstellung auszuscheiden.
Der Kreisrat stellt hiezu folgenden Antrag an den Kreistag:
1) Das Angebot des Rechtsanwalts Dr. Oftermatt anzunehmen, dass
Dr. Leuze freiwillig auf 31. Dezember 1950 ausscheidet und
damit sein Anstellungsverhältnis zum Kreisverband beendet.
Zur Abgeltung der Dr. Leuze für Zeiten nach dem 31.12.1950
zustehenden Krankenbezüge, etwaiger Urlaubsansprüche oder
sonstiger Ansprüche und Forderungen an den Kreisverband
Biberach, sowie als freiwilliges Übergangsgeld zahlt der
Kreisverband an Dr. Leuze einen einmaligen Geldbetrag, zu
dessen Bemessung der Kreisrat ermächtigt ist.
Hievon bleibt die Verpflichtung Dr. Lenzes unberührt, von
seinen Honoraren und Gebühren, die er wahrend seiner Anstel
lung beim Kreisverband Biberach für sich in Ansatz bringen
durfte, 10 A an den Kreisverband abzuführen.
2) Das Anstellungsverhältnis mit Dr. Leuze für den Fall, dass es
nicht durch eine Vereinbarung nach Ziffer 1 gelöst werden
sollte, auf 30.6.1951 zu kündigen, weil Dr. Leuze nicht mehr
das Vertrauen des Kreistags besitzt.
In der Aussprache werden zunächst ausdrücklich die Vertreter des
Wahlbezirks Laupheim zur Stellungnahme aufgefordert. Bürgermeister
Hasel führt aus, dass er bei seinem Amtsantritt als Bürgermeister
in'Laupheim einen zweiseitigen Ruf Dr. Lenzes angetronen habe.
Sein ärztliches Können sei im allgemeinen unbestritten, dagegen sei
sein sonstiges Verhalten häufig kritisiert worden. Seit seiner Ver
heiratung sei allerdings eine Besserung wahrzunehmen gewesen. Seme
persönliche Meinung sei insbesondere durch die Begleitumstände der
fahrlässigen Tötung bestimmt, da er es unverständlich finde, dass
sich Dr. Leuze nicht von sich aus gemeldet und nachner noch die lat
auf seine Frau abzuschieben versucht habe, Mitglied Dr. moni er,er-
klärt, dass die Bevölkerung anfangs gegen Dr. Leuze gewesen sei,
dies sei vermutlich auf konfessionelle Gründe zurückzufuhren, nr
selbst sei im Jahre 1946 Assistent bei Dr. Leuze gewesen. Das Ver
hältnis zu Dr. Leuze sei gut gewesen, doch habe dessen Tätigkeit,
als Chefarzt zu wünschen übrig gelassen. Jede Woche war dieser min
destens 1 bis 2 Tage abwesend und die Verantwortung sei m dieser
Zeit den Assistenten überlassen geblieben. Fr, Dr. Kohler, habe
diese Verantwortung auf die Dauer nicht tragen wollen, was ihn.dann
veranlasst habe, seine Krankenhausausbildung abzubrechen und eine
eigene Praxis aufzumachen. Dr. Leuze habe damals 3-4 nunae ge
halten, die häufig unliebsam den Krankenhausbetrieb gestört hatten.
Später habe sich Dr. Leuze offenbar geändert und auch m der Zwi
schenzeit als Arzt das Vertrauen eines grossen Teils der Bevölkerung
erworben. Er sei zweifellos ein guter Operateur mit guten ärztliche)