Full text: Niederschrift über die 1. bis 7. Sitzung vom 12. Februar 1949 bis 5. Dezember 1951

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Fähigkeiten. Der Vorfall der fahrlässigen Tötung werde sehr 
unterschiedlich beurteilt. Mitglied Ganser hebt hervor, dass 
die Laupheimer an sich sehr tolerant seien. Er müsse daher der 
Meinung widersprechen, dass konfessionelle Gründe die Ablehnung 
Dr. Leuzes durch die Bevölkerung bedingt hätten. Die Ursache 
hierin liege vielmehr in der Person Dr. Leuzes. Bei dem Vorfall 
der fahrlässigen Tötung habe Dr. Leuze eine ganz und gar unver 
antwortliche Haltung als Mensch und erst recht als Arzt gezeigt. 
Man hätte mindestens von ihm erwarten dürfen, dass er hieraus 
selbst die Konsequenzen gezogen hätte. Dies sei die Auffassung 
des überwiegenden Teils der Bevölkerung; man habe nicht eine 
schwerere Bestrafung erwünscht/aber erwartet, dass Dr. Leuze 
abtreten werde. Mitglied Kienle hebt hervor, dass das ärztliche 
Können Dr. Leuzes anerkannt werde und auch nicht Gegenstand der 
Beschlussfassung des Kreistags sei. Seine Person sei aber sehr 
umstritten und als Chefarzt eines Krankenhauses nicht mehr trag- 
bar. 
Ausserdem beteiligen sich an der Debatte die Mitglieder 
Bürger, Franz, Sommer und Schilling. Allgemein kommt zum Aus 
druck, dass man das ärztliche Können des Dr. Leuze nicht in 
Zweifel ziehe, auch sei es nicht die fahrlässige Tötung an sich, 
die man ihm zur Last lege, sondern sein dabei gezeigtes per 
sönliches Verhalten, das auch sonst in mancherlei Hinsicht schor 
Anlass zu Beanstandungen gegeben habe. Dies habe sich erneut 
wieder darin gezeigt, dass er dem Kreisverband bis jetzt seine 
50 Aige Kriegsbeschädigung verschwiegen habe. Dr. Leuze habe 
das Vertrauen in seine Person als Chefarzt des Krankenhauses 
Laupheim verloren. 
Schliesslich wird der oben formulierte Antrag des Kreisrats 
zur Abstimmung gestellt. Auf Antrag des Mitglieds Leger wird gO' 
heim abgestimmt. Von den abgegebenen 28 Stimmen sind 24 für den 
Antrag, die restlichen 4 sind Enthaltungen. 
Damit ist der Antrag des Kreisrats 
zum Beschluss erhoben. 
Der Vorsitzende ersucht, in diesem Falle äusser der Ver 
handlung auch das Ergebnis des Beschlusses geheim zu halten; 
dies sei im Interesse des Kreisverbands wie auch des Dr. Leuze 
unbedingt notwendig.
	        
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