Full text: Niederschrift über die 1. bis 7. Sitzung vom 12. Februar 1949 bis 5. Dezember 1951

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§ 2 
Ausscheiden des Mitglieds Weinmaxm in Ochsenhausen; 
Nachrücken von Heinrich Wiest in Eichbühl Ode. 
Erlenmoos. 
Bürgermeister Weinmann hat mit Schreiben vom 14.Februar 1951» 
das dem Kreistag bekannt gegeben wird, sein Ausscheiden aus dem Kreis 
tag beantragt. Der Kreisrat schlägt vor, dass der Kreistag dem Antrag 
unter Anerkennung eines wichtigen Grundes nach Art.25 der Kreisordnung 
in Verbindung mit § 20 der GemeindeOrdnung statt gibt; er würde es 
nicht für richtig halten, jemand gegen seinen Willen zur Ausübung des 
Amtes als Kreistagsmit glied zu zwingen. Ohne Diskussion wird dem 
beantragten Ausscheiden von Bürgermeister Weinmann 
stattgegeben. 
Der Vorsitzende benützt die Gelegenheit, dem ausgeschiedenen 
Kreistagsmitglied Bürgermeister Weinmann für seine seitherige Tätigkeit 
im Kreistag und im Verwaltungsrat der KreisSparkasse im Namen des 
Kreistags zu danken. 
Nach Artikel 21 der KreisOrdnung tritt für ein ausscheidendes 
Mitglied der Bewerber in den Kreistag ein, der auf dem gleichen Wahl 
vorschlag an nächster Stelle steht. Dies ist auf dem Wahlvorschlag der 
freien Wählervereinigung des Wahlbezirks Ochsenhausen der Bauer 
Heinrich Wiest in Eichbühl Gemeinde Erlenmoos, geboren am 24.7.1888, 
mit 1481 erhaltenen gültigen Stimmen. Seine Wählbarkeit wurde durch 
den Kreisrat gemäss •§ -61 der Kommunalwahlordnung am 28.4.1951 vor- 
-sorglich bereits festgestellt. Die Einladung und Tagesordnung zur 
heutigen Sitzung wurde Herrn Wiest am 2.5.1951 zugestellt. 
Der Vorsitzende begrüsst Herrn Wiest als neues Kreistagsmitglied 
und umreißt in kurzen Zügen seine Pflichten. Die Mitglieder des Kreis 
tags bekleiden ein Ehrenamt. Sie müssen sich durch uneigennützige 
und verantwortungsbewußte Führung der Geschäfte des Vertrauens der 
Bevölkerung würdig erweisen und Vorbild sein. Ehrenbeamte sind zu 
besonderer Treue gegenüber dem Kreisverband verpflichtet. Sie haben 
die gleiche Pflicht zur Verschwiegenheit wie die Beamten. 
Der Vorsitzende verpflichtet Herrn Wiest auf gewissenhafte Er 
füllung seiner Amtspflichten und bekräftigt diese Verpflichtung durch 6 
Handschlag. Zugleich überreicht er ihm die Urkunde über seine Berufung 
als Ehrenbeamter.
	        
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