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müsste man erwarten können, dass bet. der Besetzung einer Chefarzt-
steile eines Krankenhauses und der dabei erforderlichen ausbildungs-
und insbesondere auch vertrauensmässigen Voraussetzungen die Zustimmung
des Innenministeriums zu der Wahl des Kreistags erteilt werden wird,
auch wenn sie nicht auf einen dem begünstigten Personenkreis angehö
renden Bewerber fällt, insbesondere nach-dem nur einer der Bewerber,
Dr.Maier, der bis 1948 Chefarzt am Kreiskrankenhaus Biberach war,
durch'das Gesetz begünstigt ist.
Die geladenen Bewerber werden in alphabetischer Reihenfolge
einzeln zur Vorstellung aufgerufen, nachdem der Vorsitzende jeweils
ihre Bewerbungsunterlagen vorgetragen hat. Die Redezeit ist für- jeden
Bewerber auf 10 Minuten beschränkt. Vom Vortrag der wd.. teren 71 Be
werbungen wird vom Kreistag abgesehen.
Die geladenen Bewerber Dr.Dentler und Dr.Meyer-König sind zur
Vorstellung nicht erschienen. Auf ihre Bewerbung wird vom Kreistag
daher verzichtet.
In den Ausführungen der Bewerber spielt der zu Grunde gelegte
Vertragsentwurf eine wesentliche Rolle. Während Dr.Maier zum Ausdruck
bringt, dass er diese Regelung als in der Entwicklung des Chefarztes
an kommunalen Krankenhäusern liegend ansehe und sie aus dieser Erkennt
nis heraus /bejahe, stimmte ihm auch Dr.Schmid vorbehaltlos zu,da es
ihm in erster Linie um eine selbständige Tätigkeit und den Dienst am
Kranken gehe, während die materielle Regelung für ihn nicht ausschlag
gebend sei. Er.Pfeiffer, Dr.Königen und Dr.Rieger berufen, sich auf ihre
Rücksprache mit dem Syndikus des Chefarztverbandes Dr»Schmelcher in
Karlsruhe und führen übereinstiimnend aus, dass der Vertrag nicht an
nehmbar sei. Sie schlagen vor, mit einem Vertragsabschluss zuzuwarten,
bis die in Bälde zu erwartende gemeinsame Empfehlung eines Muster
vertrags durch den Chefarztverband und die deutsche Krankenhausgesell
schaft vorliege. Sie lehnen den Eihzug sämtlicher’ Arztgebühren durch
das Krankenhaus ab, da dies der Stellung des 'Chefarztes nicht ent
spreche. Währehd Dr.Königen iie finanzielle Regelung nicht als aus
schlaggebend ansieht, wenien sich Dr.Pfeiffer uni Dr.Rieger auch gegen
iie vorgesehene Anteilsregelung. Dr.Königen uni Dr.Rieger sehen ausser
dem auch keine genüg ende Sicherheit in der vorgesehenen Anstellungs
regelung, die erst nach ID-jähriger Tätigkeit eine lebenslängliche
Anstellung vorsieht. Alle 5 Ärzte berufen sich darauf, dass mit einer
Genehmigung dieses Vertrags durch iie Ärztekammer uni ien Chefarzt-
verband nicht zu rechnen sei und es ausserdem auch die kassenärztliche
Vereinigung ablehnen werde, die Arztgebühren dem Krankenhaus abzu
fuhren. ' • ■
Der Kreistag befasst sich anschliessend ausführlich mit den
Einwendungen der Bewerber gegen den vorliegenden Vertragsentwurf.
übereinstimmend kommt,dabei zum Ausdruck, dass die Zurückstellung
eines Vertragsabschlusses keinesfalls in Frage kommen kann. Die Er-
anrungen.der letzten Jahre haben bewiesen, dass ein vertragsloser
ustand ein rechtloser Zustand ist. Der vorliegende Vertragsentwurf
wurde unter Zugrunde]^ung der Einkommensangaben des bisherigen Chef
arztes, die bestimmt nicht zu nieder gegriffen seien, auch dann, wenn