Full text: Niederschrift über die 1. bis 7. Sitzung vom 12. Februar 1949 bis 5. Dezember 1951

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müsste man erwarten können, dass bet. der Besetzung einer Chefarzt- 
steile eines Krankenhauses und der dabei erforderlichen ausbildungs- 
und insbesondere auch vertrauensmässigen Voraussetzungen die Zustimmung 
des Innenministeriums zu der Wahl des Kreistags erteilt werden wird, 
auch wenn sie nicht auf einen dem begünstigten Personenkreis angehö 
renden Bewerber fällt, insbesondere nach-dem nur einer der Bewerber, 
Dr.Maier, der bis 1948 Chefarzt am Kreiskrankenhaus Biberach war, 
durch'das Gesetz begünstigt ist. 
Die geladenen Bewerber werden in alphabetischer Reihenfolge 
einzeln zur Vorstellung aufgerufen, nachdem der Vorsitzende jeweils 
ihre Bewerbungsunterlagen vorgetragen hat. Die Redezeit ist für- jeden 
Bewerber auf 10 Minuten beschränkt. Vom Vortrag der wd.. teren 71 Be 
werbungen wird vom Kreistag abgesehen. 
Die geladenen Bewerber Dr.Dentler und Dr.Meyer-König sind zur 
Vorstellung nicht erschienen. Auf ihre Bewerbung wird vom Kreistag 
daher verzichtet. 
In den Ausführungen der Bewerber spielt der zu Grunde gelegte 
Vertragsentwurf eine wesentliche Rolle. Während Dr.Maier zum Ausdruck 
bringt, dass er diese Regelung als in der Entwicklung des Chefarztes 
an kommunalen Krankenhäusern liegend ansehe und sie aus dieser Erkennt 
nis heraus /bejahe, stimmte ihm auch Dr.Schmid vorbehaltlos zu,da es 
ihm in erster Linie um eine selbständige Tätigkeit und den Dienst am 
Kranken gehe, während die materielle Regelung für ihn nicht ausschlag 
gebend sei. Er.Pfeiffer, Dr.Königen und Dr.Rieger berufen, sich auf ihre 
Rücksprache mit dem Syndikus des Chefarztverbandes Dr»Schmelcher in 
Karlsruhe und führen übereinstiimnend aus, dass der Vertrag nicht an 
nehmbar sei. Sie schlagen vor, mit einem Vertragsabschluss zuzuwarten, 
bis die in Bälde zu erwartende gemeinsame Empfehlung eines Muster 
vertrags durch den Chefarztverband und die deutsche Krankenhausgesell 
schaft vorliege. Sie lehnen den Eihzug sämtlicher’ Arztgebühren durch 
das Krankenhaus ab, da dies der Stellung des 'Chefarztes nicht ent 
spreche. Währehd Dr.Königen iie finanzielle Regelung nicht als aus 
schlaggebend ansieht, wenien sich Dr.Pfeiffer uni Dr.Rieger auch gegen 
iie vorgesehene Anteilsregelung. Dr.Königen uni Dr.Rieger sehen ausser 
dem auch keine genüg ende Sicherheit in der vorgesehenen Anstellungs 
regelung, die erst nach ID-jähriger Tätigkeit eine lebenslängliche 
Anstellung vorsieht. Alle 5 Ärzte berufen sich darauf, dass mit einer 
Genehmigung dieses Vertrags durch iie Ärztekammer uni ien Chefarzt- 
verband nicht zu rechnen sei und es ausserdem auch die kassenärztliche 
Vereinigung ablehnen werde, die Arztgebühren dem Krankenhaus abzu 
fuhren. ' • ■ 
Der Kreistag befasst sich anschliessend ausführlich mit den 
Einwendungen der Bewerber gegen den vorliegenden Vertragsentwurf. 
übereinstimmend kommt,dabei zum Ausdruck, dass die Zurückstellung 
eines Vertragsabschlusses keinesfalls in Frage kommen kann. Die Er- 
anrungen.der letzten Jahre haben bewiesen, dass ein vertragsloser 
ustand ein rechtloser Zustand ist. Der vorliegende Vertragsentwurf 
wurde unter Zugrunde]^ung der Einkommensangaben des bisherigen Chef 
arztes, die bestimmt nicht zu nieder gegriffen seien, auch dann, wenn
	        
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