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die durch einen neuen Chefarzt zweifellos zu erwartende Belegungs-
zunahme nicht eintreten würde, diesem ein jährliches Mindesteinkommen
von 25 000 r .- DM erbringen. Nach Prüfung der gesetzlichen Bestimmungen
kann die Ärztekammer auf die Gestaltung des Vertrags keinen Rechts-
_Einfluss ausüben, ebensowenig wie der nur privatrechtlichen Vereins
charakter tragende. Chefarztverband. Auch unüberbrückbare Schwierigkei
ten von der kassenärztlichen Vereinigung können nicht erwartet werden.
Während die Mitglieder Kienle und Dr.Kohler zum Ausdruck bringen,
dass ihrer Ansicht nach das Bestehen auf dem Vertragsentwurf zu Lasten
der Qualität der. Bewerber gehe, sind die Mitglieder Bürker, Sommer,
Schilling, Leger und Dr.Braun übereinstimmend der Auffassung, dass
in der Qualität der zur. Vorstellung zugelassenen Bewerber durch den
Kreistag wohl keine Unterschiede festgestellt werden könnten. Wenn
2 Bewerber dem Vertrag ihre vorbehaltlose Zustimmung geben, so sei
dies ein Zeichen dafür, dass er doch eine brauchbare Anstellungsgm nd-
lage darstelle. Der Kampf zwischen den Spitzenorganisationen der Chef
ärzte und der Krankenhäuser um einen gemeinsamen Vertragsentwurf ziehe
sich nun schon Jahre hin und gerade der Kreisverband Biberach habe aus
diesen ungeklärten Verhältnissen schlechte Erfahrungen sammeln können.
Die Anstellung des neuen Chefarztes, ohne gleichzeitige Vertfagsregelung
müsse unbedingt abgelehnt werden und solange -eine Einigung zwischen
den Spitzenverbänden nicht zustande gekommen 'sei, sei es ganz natürlich,
dass der Kreisverband in seinem Vertragsentwurf überwiegend den Stand
punkt der KrankenhausOrganisation zur Geltung' bringe. Die Reaktion des
Chefarztverbandes hierauf sei verständlich und dürfe nicht weiter
tragisch genommen werden. Wenn die Krankenhäuser dazu übergingen, den
vertragslosen Zustand zu beenden und solange die Einigung der Spitzen
organisation nicht zustande gekommen sei, ihre Gesichtspunkts zur
Geltung zu bringen, sei davon am ehesten eine Beschleunigung der sich
solange hinziehenden Verhandlungen über einen gemeinsamen Musterver
trag zu erwarten.
Kreisamtsdirektor Beuerle führt aus, dass man den Einwendungen
der Bewerber in zwei. Punkten entgegenkommen könne, indem man die An
stellung bereits nach einer 5-jährigen Tätigkeit in eine Daueranstel
lung umwandle und ausserdem auch die Zusicherung gebe, dass nach
Zustandekommen eines gemeinsamen Mustervertrags der Spitzenorganisation
der Krankenhäuser und der Chefärzte der Vertrag unter" Berücksichtigung
der örtlichen Verhältnisse dieser Regelung angepasst werde, wenn dies
durch den Gemeindetag empfohlen werde. Er schlägt vor, die drei Be
werber', die gegen den Vertrag Einwendungen erhoben haben, nochmals zu
hören, ob sie unter diesen Bedingungen bereit sind, im Falle ihrer Wahl
den Vertrag anzunehmen. Mitglied. Franz Schilling beantragt, darüber
Beschluß zu fassen, den Vertrag mit diesen Änderungen festzustellen
und ohne Rücksichtnahme auf etwaige weitere Einwendungen der Bewerber
: ihn zur Grundlage der Wahl und Anstellung des neuen Chefarztes zu
machen und erst dann die drei Bewerber nochmals zu hören, ob sie unter
diesen Bedingungen ihre Bewerbung aufrecht erhalten. Dieser Antrag wird
mit 21 gegen 8 Stimmen bei einer Enthaltung angenommen, der Vertrag ist
- daher mit den beiden angeführten Änderungen Grundlage für die Wahl"
- und Anstellung.