Full text: Niederschrift über die 1. bis 7. Sitzung vom 12. Februar 1949 bis 5. Dezember 1951

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die durch einen neuen Chefarzt zweifellos zu erwartende Belegungs- 
zunahme nicht eintreten würde, diesem ein jährliches Mindesteinkommen 
von 25 000 r .- DM erbringen. Nach Prüfung der gesetzlichen Bestimmungen 
kann die Ärztekammer auf die Gestaltung des Vertrags keinen Rechts- 
_Einfluss ausüben, ebensowenig wie der nur privatrechtlichen Vereins 
charakter tragende. Chefarztverband. Auch unüberbrückbare Schwierigkei 
ten von der kassenärztlichen Vereinigung können nicht erwartet werden. 
Während die Mitglieder Kienle und Dr.Kohler zum Ausdruck bringen, 
dass ihrer Ansicht nach das Bestehen auf dem Vertragsentwurf zu Lasten 
der Qualität der. Bewerber gehe, sind die Mitglieder Bürker, Sommer, 
Schilling, Leger und Dr.Braun übereinstimmend der Auffassung, dass 
in der Qualität der zur. Vorstellung zugelassenen Bewerber durch den 
Kreistag wohl keine Unterschiede festgestellt werden könnten. Wenn 
2 Bewerber dem Vertrag ihre vorbehaltlose Zustimmung geben, so sei 
dies ein Zeichen dafür, dass er doch eine brauchbare Anstellungsgm nd- 
lage darstelle. Der Kampf zwischen den Spitzenorganisationen der Chef 
ärzte und der Krankenhäuser um einen gemeinsamen Vertragsentwurf ziehe 
sich nun schon Jahre hin und gerade der Kreisverband Biberach habe aus 
diesen ungeklärten Verhältnissen schlechte Erfahrungen sammeln können. 
Die Anstellung des neuen Chefarztes, ohne gleichzeitige Vertfagsregelung 
müsse unbedingt abgelehnt werden und solange -eine Einigung zwischen 
den Spitzenverbänden nicht zustande gekommen 'sei, sei es ganz natürlich, 
dass der Kreisverband in seinem Vertragsentwurf überwiegend den Stand 
punkt der KrankenhausOrganisation zur Geltung' bringe. Die Reaktion des 
Chefarztverbandes hierauf sei verständlich und dürfe nicht weiter 
tragisch genommen werden. Wenn die Krankenhäuser dazu übergingen, den 
vertragslosen Zustand zu beenden und solange die Einigung der Spitzen 
organisation nicht zustande gekommen sei, ihre Gesichtspunkts zur 
Geltung zu bringen, sei davon am ehesten eine Beschleunigung der sich 
solange hinziehenden Verhandlungen über einen gemeinsamen Musterver 
trag zu erwarten. 
Kreisamtsdirektor Beuerle führt aus, dass man den Einwendungen 
der Bewerber in zwei. Punkten entgegenkommen könne, indem man die An 
stellung bereits nach einer 5-jährigen Tätigkeit in eine Daueranstel 
lung umwandle und ausserdem auch die Zusicherung gebe, dass nach 
Zustandekommen eines gemeinsamen Mustervertrags der Spitzenorganisation 
der Krankenhäuser und der Chefärzte der Vertrag unter" Berücksichtigung 
der örtlichen Verhältnisse dieser Regelung angepasst werde, wenn dies 
durch den Gemeindetag empfohlen werde. Er schlägt vor, die drei Be 
werber', die gegen den Vertrag Einwendungen erhoben haben, nochmals zu 
hören, ob sie unter diesen Bedingungen bereit sind, im Falle ihrer Wahl 
den Vertrag anzunehmen. Mitglied. Franz Schilling beantragt, darüber 
Beschluß zu fassen, den Vertrag mit diesen Änderungen festzustellen 
und ohne Rücksichtnahme auf etwaige weitere Einwendungen der Bewerber 
: ihn zur Grundlage der Wahl und Anstellung des neuen Chefarztes zu 
machen und erst dann die drei Bewerber nochmals zu hören, ob sie unter 
diesen Bedingungen ihre Bewerbung aufrecht erhalten. Dieser Antrag wird 
mit 21 gegen 8 Stimmen bei einer Enthaltung angenommen, der Vertrag ist 
- daher mit den beiden angeführten Änderungen Grundlage für die Wahl" 
- und Anstellung.
	        
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