Full text: Niederschrift über die 1. bis 7. Sitzung vom 12. Februar 1949 bis 5. Dezember 1951

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beschlossen; 
den- Erweiterungsbau des Kreiskrankenhauses Biberach nach dem vom 
Kreisrat vorgeschlagenen Vorentwurf des Architekten Schmid auszu 
führen. 
v ’ 
§ 7- 
Kauf des Tbc-Krankenhauses'Ochsaihausen. 
Der Kreisverband hat in das der Stadt Ochsenhausen gehörende 
frühere RAÖ-Gebäude in Ochsenhausen nach Kriegsende ein Tbc-Kranken 
haus eingerichtet * Es hat sich gezeigt, dass diese Einrichtung 
dringend notwendig war und für asylierungsbedürftige Tbc-Fälle auch 
künftig notwendig sein wird. Der Kreisverband hat sich deshalb schon 
länger bemüht, das Eigentum an dem Gebäude zu erwerben, weil die 
Betreibung eines Krankenhauses im Mietverhältnis auf die Dauer nicht 
tragbar ist, na chdem die besondere Zweckbestimmung eines solchen 
Hauses verschiedene Voraussetzungen, bedingt, zu deren Durchführung 
aber nur^der Eigentümer in der Lage ist. Der Kreisverband hat seither 
für die Benützung des Gebäudes eine monatliche Miete von 45$.- DM 
zu zahlen. Nach den seitherigen Erfahrungen trägt sich der laufende 
Betrieb des Tbc-Krankenhauses selbst. 
Nach v dem neuesten Htand der Verhandlungen ist die Stadt Ochsen 
hausen bereit, das Gebäude zu einem Kaufpreis von 155 000.- DM an den 
Kreisverband zu verkaufen. Zunächst waren von der Stadt 180 000.- DM 
gefordert worden. Der nunmehr den KaufVerhandlungen zu Grunde liegende 
.Preis von 155 000 DM dürfte dem heutigen Wert des Gebäudes entsprechen 
Nachdem in der Haushai tsplanberatung des Kreistags vom 11.Dezember 
1950 schon zum Ausdruck kam, dass das Tbc-Krankenhaus angekauft werden 
soll, sobald die Stadt Ochsenhausen zum Verkauf bereit ist, hat der 
Kreisrat die Verhandlungen mit der Stadt Ochsenhausen gebilligt und 
stellt folgenden 
' ov 
Antrag an den Kreistag: 
Das Gebäude des Tbc-Krankenhauses Ochsenhausen von der Stadt 
Ochsenhausen um 153 000.- DM unter Übernahme der Kaufkosten auf 
den Kreisveroand zu kaufen und die Mittel hiefür in den ausserordent 
lichen Haushaltsplan 1951 einzustellen. 
Der Antrag des Kreisrats wird einstimmig zum 
Beschluß 
erhoben.
	        
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