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§ 8
Landwirtschaftsschul-Neubau Laupheim.
Bei der Beratung des Haushaltsplans 1950 in der letzten Sitzung
am 11.Dezember 1950 wurde vom Kreistag bereits die Notwendigkeit zum
Ausbau der Landwirtschaftsschule in Laupheim anerkannt, weil der be
stehende Zustand der Schule den Anforderungen in keiner Weise genügt.
Es kam im Kreistag damals schon zum Ausdruck, dass es wünschenswert
wäre, auch dieses Projekt zusammen mit dem Krankenhauserweiterungsbau
Biberach und dem Ankauf des Tbc-Krankenhauses Ochsenhausen in einem
Zuge durchzuführen und lediglich die Unmöglichkeit zur Beschaffung
der erßrderlichen Mittel war die Veranlassung, den Ausbau der Land
wirtschaf tsschule vorerst zurückzustellen. Es wurde damals eindeutig
-zum Ausdruck gebracht, dass mit dieser Zurückstellung das Projekt
nicht fallen gelassen wird, sondern jeder Versuch unternommen werden
- muss, .es so bald wie möglich zu verwirklichen. In diesem Sinne wurden
auch laufend Verhandlungen geführt, die laufend mit dem Kreisrat
besprochen wurden und dem Kreistag aus den Sitzungsberichten über die
Kreisratssitzungen im wesentlichen bekannt sind. Zunächst musste ge
klärt werden, welche -Beiträge aus dem ERP-Fond und vom Land Württemberg-
HohenzOllern gewährt werden. Zu dem auf rund ZOO 000.- DM veranschlag-"
ten Kostenaufwand für den ;Ausbau des bestehenden Schulgebäudes einschließ■
lieh Inventar wurde ein ERF-Beitrag von Z2 000.- DM und ein Landes
beitrag von 20 000.- DM in Aussicht gestellt. Aus eigenen Mitteln
wären hiezu noch 248 000.- DM (erforderlich gewesen. Da zu dem Neubau
von^Landwl rtschaftsschulen wesentlich höhere Bei tiage gewährt werden,
wurde auch die Möglichkeit eines völligen Neubaues der"'Schule erwogen.
Nach einem vorläufigen Kostenüberschlag der Kreisbaumeisteis teile
Laupheim kann ein Neubau mit einem Kostenaufwand von ZZO 000.- DM
einschliesslich Inventar durchgeführt werden. Zu diesem Neubau wurde
ein^ERP-Heitrag von 80 000.- DM und durch Herrn Landwirtschaftsminister
Dr.Weiss ein Beitrag des Landes in Höhe von etwa 60 000.- DM in Aus
sicht gestellt, sodass aus eigenen Mitteln rund 210 000.- DM für die
Durchführung eines Neubaues aufzubringen wären. Ein Neubau bietet
neben der Verwilligung höherer Beiträge auch in gestaltsmässiger Hin
sicht gegenüber einem Umbau erhebliche Vorteile.
Der Kreisrat war sich darüber einig, dass man sich die in Aus
sicht gestellten Beiträge nicht entgehen lassen sollte, wozu aber
Voraussetzung ist, den Schulbau bald auszuführen, weil nicht zu über
sehen ist, ob in den folgenden Jahren ebenfalls noch mit diesen Bei
trägen gerechnet werden kann. Um daher noch bei der Verteilung der
ERP-Mittel 1954» Berückstchtigung^rinden, hat der Kreisrat am 3.März 1951
beschlossen, einen formellen Antrag auf die Gewährung eines ERP-Beitrags
für die Durchführung des Schulneubaues zu stellen. Da zu dem Antrag
die Abgabe einer Zusage der Bauausführung noch im Jahre 1951 Bedingung
ist, wurde auch diese gegeben. Damit ist jedoch der Entscheidung des