Full text: Niederschrift über die 1. bis 7. Sitzung vom 12. Februar 1949 bis 5. Dezember 1951

Kreistags in keiner Weise vorgegriffen, da im Falle der Ablehnung der 
Bauausführung durch den Kreistag die gestellten Anträge hinfällig 
werden und die für die Landwirtschaftsschule in Laupheim freigehaltenei 
Mittel anderweitig zur Verteilung kommen, weil die Beiträge aus dem kfij 
Fond nur nach Maßgabe der durchgeführten Bauarbeiten bei Vorlage der 
Kostenrechnungen zur Auszahlung gelangen. 
Der Kreisrat war sich klar darüber, dass die Beschaffung der 
erforderlichen Eigenmittel des Kreisverbands von rund 210 000.- DM 
bei Kreditinstituten neben den für den Erweiterungsbau des Krebskranker 
hauses Biberach erforderlichen Darlehen bei der heutigen Lage des 
Kreditmarktes nicht möglich ist, ganz abgesehen davon, dass der Bau 
von Landwirtschaftsschulen durch den kommunalen Kreditausschuss nicht 
als vordri nglich anerkannt wird. Auf einen Vorschlag von Herrn Kreis 
amtsdirektor Beuerle kam der Kreisrat aber zu der Auffassung, dass es 
bei insgesamt 7000 landwirtschaftlichen Betrieben im Kreis Biberach 
möglich seih muss, den erforderlichen Betrag aus den Kreisen der Land 
wirtschaft im Wege der Schuldaufnahme bei einer Vielzahl von land 
wirtschaftlichen Betrieben aufzubringen. Dieser Vorschlag wurde auf 
gegriffen und hat bereits zu greifbaren Ergebnissen geführt. Am 31.März 
1951 fand in Laupheim eine Versammlung mit den Bürgermeistern und den 
Vertretern der Landwirtschaft aus den Einzugsgemeinden der Landwirt 
schaftsschule Laupheim statt, an der die Absichten des Kreisverbands 
eine gute Aufnahme gefunden haben. Die weitere Werbung soll durch dazu 
berufene Persönlichkeiten bei den leistungsfähigen landvi rtschaftlichei 
Betrieben persönlich durchgeführt werden, die dabei einen Werbebrief 
des Kreisverbands übergeben. Es ist zu hoffen, dass auf diese Weise 
mindestens der größere Teil der erforderlichen Mittel aufgebracht 
werden kann, wenn man davon aus geht, dass, die Durchführung des Land- 
M. rtschaftsschulbau.es gerade der Landwirtschaft eine Herzens- und 
Ehrenangelegenheit sein wird, bei der sich kein grösserer Betrieb 
ausschliessen wird. Es wird dabei auf die Leistungsfähigkeit der ein 
zelnen BetrL ebe Rücksicht genommen und der Kreisverband ist schon 
für kleinere Betrüge dankbar, während der Zeichnungsfreude nach oben 
keine Grenzen gesetzt sind. Die Geldgeber haben dabei auch keinen 
Schaden oder ein besonderes Risiko, weil die gegebenen Gelder zu einem 
Satz^ von _5‘ % verzinst werden. Wenn diese Gelder von, der Landwirtschaft 
zur Verfügung gestellt werden, ist damit auch die Notwendigkeit des 
Schulbaues insbesondere gegenüber der Aufsichtsbehörde bewiesen. 
Der Vorsitzende hebt die durch den Kreisbauernverband gefundene 
volle Unterstützung hervor und ergräft die Gelegenheit, diesem vor dem 
Kreistag hiefür seinen Dank auszusprechen. 
Nachdem in Einzelfällen schon Gelder zur Einzahlung angeboten 
wurden, hat der Kreisrat am 28.April 1951 vorbehältlich der Genehmigung 
durch den Kreistag beschlossen, die Verwaltung zur Annahme von Geldern 
und.zur Ausstellung von InterimsQuittungen mit Übernahme der Verzinsung 
Verpflichtung vom Einzahlungstag an zu ermächtigen. 
Die Stadt Laupheim hat sich bereit erklärt, das für die Schule 
erforderliche Gelände dem Kreisverband baureif kostenlos zu über- 
e ignen.
	        
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