Kreistags in keiner Weise vorgegriffen, da im Falle der Ablehnung der
Bauausführung durch den Kreistag die gestellten Anträge hinfällig
werden und die für die Landwirtschaftsschule in Laupheim freigehaltenei
Mittel anderweitig zur Verteilung kommen, weil die Beiträge aus dem kfij
Fond nur nach Maßgabe der durchgeführten Bauarbeiten bei Vorlage der
Kostenrechnungen zur Auszahlung gelangen.
Der Kreisrat war sich klar darüber, dass die Beschaffung der
erforderlichen Eigenmittel des Kreisverbands von rund 210 000.- DM
bei Kreditinstituten neben den für den Erweiterungsbau des Krebskranker
hauses Biberach erforderlichen Darlehen bei der heutigen Lage des
Kreditmarktes nicht möglich ist, ganz abgesehen davon, dass der Bau
von Landwirtschaftsschulen durch den kommunalen Kreditausschuss nicht
als vordri nglich anerkannt wird. Auf einen Vorschlag von Herrn Kreis
amtsdirektor Beuerle kam der Kreisrat aber zu der Auffassung, dass es
bei insgesamt 7000 landwirtschaftlichen Betrieben im Kreis Biberach
möglich seih muss, den erforderlichen Betrag aus den Kreisen der Land
wirtschaft im Wege der Schuldaufnahme bei einer Vielzahl von land
wirtschaftlichen Betrieben aufzubringen. Dieser Vorschlag wurde auf
gegriffen und hat bereits zu greifbaren Ergebnissen geführt. Am 31.März
1951 fand in Laupheim eine Versammlung mit den Bürgermeistern und den
Vertretern der Landwirtschaft aus den Einzugsgemeinden der Landwirt
schaftsschule Laupheim statt, an der die Absichten des Kreisverbands
eine gute Aufnahme gefunden haben. Die weitere Werbung soll durch dazu
berufene Persönlichkeiten bei den leistungsfähigen landvi rtschaftlichei
Betrieben persönlich durchgeführt werden, die dabei einen Werbebrief
des Kreisverbands übergeben. Es ist zu hoffen, dass auf diese Weise
mindestens der größere Teil der erforderlichen Mittel aufgebracht
werden kann, wenn man davon aus geht, dass, die Durchführung des Land-
M. rtschaftsschulbau.es gerade der Landwirtschaft eine Herzens- und
Ehrenangelegenheit sein wird, bei der sich kein grösserer Betrieb
ausschliessen wird. Es wird dabei auf die Leistungsfähigkeit der ein
zelnen BetrL ebe Rücksicht genommen und der Kreisverband ist schon
für kleinere Betrüge dankbar, während der Zeichnungsfreude nach oben
keine Grenzen gesetzt sind. Die Geldgeber haben dabei auch keinen
Schaden oder ein besonderes Risiko, weil die gegebenen Gelder zu einem
Satz^ von _5‘ % verzinst werden. Wenn diese Gelder von, der Landwirtschaft
zur Verfügung gestellt werden, ist damit auch die Notwendigkeit des
Schulbaues insbesondere gegenüber der Aufsichtsbehörde bewiesen.
Der Vorsitzende hebt die durch den Kreisbauernverband gefundene
volle Unterstützung hervor und ergräft die Gelegenheit, diesem vor dem
Kreistag hiefür seinen Dank auszusprechen.
Nachdem in Einzelfällen schon Gelder zur Einzahlung angeboten
wurden, hat der Kreisrat am 28.April 1951 vorbehältlich der Genehmigung
durch den Kreistag beschlossen, die Verwaltung zur Annahme von Geldern
und.zur Ausstellung von InterimsQuittungen mit Übernahme der Verzinsung
Verpflichtung vom Einzahlungstag an zu ermächtigen.
Die Stadt Laupheim hat sich bereit erklärt, das für die Schule
erforderliche Gelände dem Kreisverband baureif kostenlos zu über-
e ignen.