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Nach kurzer Aussprache, in der Mitglied Kienle und Bürgermeister
- Hagel darauf abheben, dass die Landwirtschaft wohl ihr Möglichstes
tun werde, dem Kreisverband-zum Neubau der allgemän als notwendig
.anerkannten Landwirtschaftsschule in Laupheim Gelder als Darlehen
zur Verfügung-zu stellen, man aber die Ausführung des Baues nicht
davon abhängig machen dürfe, dass der gesamte Darlehensbedarf von
der Landwirtschaft aufgebracht werde, wird einstimmig
beschlossen:
1. im Rechnungsjahr 1951 den Neubau einer Landwirtschaftsschule in
Laupheim mit einem mutmasslichen Kostenaufwand von 350 000.- DM
auf dem von der Stadt Laupheim unentgeltlich zur Verfügung ge
stellten Baugelände zu erstellen,
2» das Projekt in den ausserordentlichen Haushaltsplan des Rechnune-s-
jahrs 1951 einzustellen,
5» die Verwaltung zur Aufnahme der erforderlichen Darlehen bis zur
Höhe von 210 000.- DM gegen die Ausgabe von Schuldscheinen zu
ermächtigen und hiezu die Genehmigung der Aufsichtsbehörde einzu
holen. Die Darlehen werden mit 5 .1 verzinst.
§ 9
Nachtragshaushaltssatzung für das Rechnungsjahr 1950 .
Die vom Kreistag am 11.Dezember 1950 beschlossene HaushaltsSatzung
für das Rechnungsjahr 1951 wurde durch das Innenministerium mit Erlass"
vom 16.3*1951 unter bestimmten Bedingungen genehmigt. Die wesentlichen
Bedingungen sind, dass noch über die nicht verwendeten Restmittel von
35 000.- DM, das Mehraufkommen aus dem Ertrag der Grunderwerbsteuer
zuschläge und die Verstärkungsmittel'von 35 813.-*DM Beschluß gefaßt
wird* Die Annahme des Innenministeriums, dass die Verstärkungsmittel
zur Ausgleichung innerhalb des Haushalts nicht notwendig sind, trifft
jedoch nicht zu, nachdem sie zu einem grossen Teil bereits beansprucht
wurden und durch die inzwischen eingetretenen Teuerungen noch bei ver
schiedenen Haushaltsstellen mit Überschreitungen des Haushaltsplansatzes
gerechnet werden muss, die im einzelnen zwar nicht bedeutend, aber in
ihrer Summe doch- ins Gewicht fallen dürften. Aus diesen Gründen kann
dem Kreistag eine Kürzung oder Streichung der Verstärkungsmittel nicht