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2. Folgend. Nachtragshaushaltssatzung für das Rechnungsjahr 1950
zu erlassen.
§ 1
Der Nachtragshaushaltsplan des ordentlichen Haushalts für das Rech
nungsjahr 1950 wird auf. 88 000.- DM. in Einnahmen und Ausgaben
(gegenüber 5 091 607.- DM im ordentlichen Haushaltsplan) festge
setzt .
§ 2 .1
In § 2 der HaushaltsSatzung vom 11.Dezember 1950 erhält der letzte
Satz folgende Fassung:
Der Hebesatz wird auf 25,5 v.H. des Umlagemaßstabes festgesetzt.
§ 10
Bekanntgabe von Beschlüssen des Kreisrats.
IIIE
Seit der letzten Sitzung des Kreistags am 11.Dezember 1950 hat
der Kreisrat in sieben Sitzungen 115 Geschäftsgegenstände behandelt.
Das Ergebnis der wesentlichen Beschlüsse ist den Kreistagsmitgliedern
jeweils durch zusammengefasste Sitzungsberichte mitgeteilt worden.
Ausserdem hat der Kreisrat in 2 Tagfahrten die Krankenhäuser in p
Göppingoo, Plochingen, Nürtingen und Krumbach sowie die Landwirtschafts- ■
schule in Krumbach besichtigt.
Nach Artitel 29 Abs.2 der Kreisordnung kann der Kreisrat Ange
legenheiten, die in die Zuständigkeit des Kreistags fallen würden,
selbst entscheid®., wenn die Entscheidung keinen Aufschub duldet.
Die Art der Erledigung ist dem Kreistag in der nächsten Sitzung
mitzuteilen. Von dieser Ermächtigung hat der Kreisrat in einigen
dringenden Fällen Gebrauch machen massen. Die Beschlüsse sind den
Kreistagsnitgliedern in den Sitzungsberichten mitgeteilt worden.
Es handelt sich dabei um folgende Angelegenheiten:
Ergänzung der Steuerausschüsse beim Finanzamt Biberach
- § 9 der 21.Sitzung -
Schuldaufnahme der Kreissparkasse Biberach - § 6 der 21.Sitzung -
Verwaltungskostenvoranschlag der Kreissparkasse Biberach
- § 6 der 22.Sitzung -
Bestellung von KreisratsmitgLied Adolf Schilling zum 2.Vertreter
des Kreisverbands Biberach bei der VerbandsVersammlung der OEW
- § 5 der 25»Sitzung -
Der Kreistag nimmt von diesen Beschlüssen ohne Einwendung
Kenntnis.