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Nichtoffentlieh
§ 12
Hinausschiehnng de-s Eintritts in den Rnhestand.
des Verwaltungsamtmanns Sommer in Biberach»
Krei-stagsmitglied Bürgermeister Sommer verlässt bei der Beratung
dieses Punkte's wegen Befangenheit den Saal.
Verwaltungsamtmann Sommer hat am 6.5.1951 das 65.Lebensjahr
vollendet und wäre, nach Art .13 des Beamteng-esetzes auf 31.Mai 1951
zur Ruhe zu setzen» Verw.Amtmann Sommer hat gegenwärtig noch verschie
dene Sonderprojekte in Arbeit, davon den Neubau oder die Erweiterung
von 5 Jasserver.sorgnngsanlagen und 3 Schulhausbauten. Es liegt daher
im dienstlichen Interesse, dass Verw.Amtmann Sommer- die bereits in
Angriff genommenen ausserordentlichen Projekte selbst zu Ende führt,
da er mit ihrem Werdegang und den damit zusammenhängenden Problemen
eng vertraut ist. Verw.Amtmann Sommer glaubt, dass er bis 31.März 1952
diese Arbeiten im wesentlichen abgeschlossen hat und ist bereit, bis
zu diesem Zeitpunkt im Dienst zu bleiben.
Auf Antrag des Kreisrats wird
beschlossen/
mit Rücksicht auf das bestehende dienstliche Bedürfnis den Eintritt
in den Ruhestand des Verw.Amtmanns Sommer auf Grund des Artikel 13
Abs.1 des Beamtengesetzes bis 31.März 1952 hinauszusehieben.