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§ 3
Vorlage der Niederschrift.
Die Niederschrift über die letzten Verhandlungen des Kreis
tags vom 8.5.1951 wird dem Kreistag vorgelegt. Der Kreistag ver
zichtet einstimmig auf ihre Verlesung und
beschliesst,
dass die Niederschrift bei der Kreispflege zur Einsichtnahme durch
die Mitglieder des Kreistags aufgelegt wird.
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§ 4
Bildung der Wahlbezirke für die Kreiswahlen.
Für die letzten Kreistagswahlen am 5.12.1948 wurde der Kreis
Biberach in 9 Wahlbezirke eingeteilt. Das Bürgermeisteramt Erolz
heim hat beantragt, diese Wahlbezirkseinteilung vor der bevorstehen
den Kreistagswahl'zu ändern und den Wunsch der Illertalgemeinden
auf Zusammenfassung in einen geschlossenen Wahlbezirk zum Ausdruck
gebracht. Der Kreisrat hat sich in seiner letzten Sitzung mit die
sem Antrag befasst. Dabei' wurde festgestellt, dass sich bei Beibe
haltung der seitherigen Bezirkseinteilung durch die inzwischen ein-
getret:ene Verschiebung der Einwohnerzahlen nach der letzten Volks
zählung eine Änderung, der Sitzverteilung ergeben würde und somit
eine Neueinteilung auch im Interesse einer gleichmässigen Abrundung
der Wahlbezirke und einer ausgeglicheneren SitzVerteilung liegt.
Der Kreisrat hält die Verringerung der Wahlbezirke von seither 9
auf 7 für zweckmässig, was auch aus dem Gesichtspunkt der Vertretung
sämtlicher Wahlbezirke im Kreisrat als vorteilhaft erscheint. Der
Antrag des Kreisrats ist sämtlichen Kreistagsmitgliedern schrift
lich bekanntgegeben worden und wird durch den Vorsitzenden verle
sen. Bei dieser Einteilung würden von den 52 Mitgliedern des Kreis
tags je 5 aus den Wahlbezirken I - V, 4 aus dem Wahlbezirk VI und
5 aus dem Wahlbezirk VII zu wählen sein.
Kreistagsmitglied Reg.Amtmann Wiest führt aus, dass er es
zum Ausgleich der durch die veränderten Einwohnerzahlen eingetreten-
den Verschiebung der Sitzverteilung für richtig halte, eine Neu
einteilung der Wahlbezirke vorzunehmen; er würde es aber für bes
ser halten, die Zahl der Wahlbezirke nicht zu verringern, weil er
fahrungsgemäß die Bevölkerung in kleineren Wahlbezirken ein größe
res ,Wahlinteresse zeige. Nachdem aber ein einstimmiger Antrag des
Kreisrats auf Bildung von 7 Wahlbezirken vorliege, stelle er ledig
lich auf der Basis des vorliegenden Einteilungsentwurfs den Antrag,
die dem Wahlbezirk VI zugeschlagenen Gemeinden Burgrieden und
Bronnen dem Wahlbezirk II zuzuteilen, da diese Gemeinden wirt
schaftlich zu Laupheim tendieren und auch nach ihrer geographischen
Lage zu Laupheim gehören. Kreistagsmitglied Adolf Schilling weist