Full text: Niederschrift über die 1. bis 7. Sitzung vom 12. Februar 1949 bis 5. Dezember 1951

4 
§ 3 
Vorlage der Niederschrift. 
Die Niederschrift über die letzten Verhandlungen des Kreis 
tags vom 8.5.1951 wird dem Kreistag vorgelegt. Der Kreistag ver 
zichtet einstimmig auf ihre Verlesung und 
beschliesst, 
dass die Niederschrift bei der Kreispflege zur Einsichtnahme durch 
die Mitglieder des Kreistags aufgelegt wird. 
* / ■ 
§ 4 
Bildung der Wahlbezirke für die Kreiswahlen. 
Für die letzten Kreistagswahlen am 5.12.1948 wurde der Kreis 
Biberach in 9 Wahlbezirke eingeteilt. Das Bürgermeisteramt Erolz 
heim hat beantragt, diese Wahlbezirkseinteilung vor der bevorstehen 
den Kreistagswahl'zu ändern und den Wunsch der Illertalgemeinden 
auf Zusammenfassung in einen geschlossenen Wahlbezirk zum Ausdruck 
gebracht. Der Kreisrat hat sich in seiner letzten Sitzung mit die 
sem Antrag befasst. Dabei' wurde festgestellt, dass sich bei Beibe 
haltung der seitherigen Bezirkseinteilung durch die inzwischen ein- 
getret:ene Verschiebung der Einwohnerzahlen nach der letzten Volks 
zählung eine Änderung, der Sitzverteilung ergeben würde und somit 
eine Neueinteilung auch im Interesse einer gleichmässigen Abrundung 
der Wahlbezirke und einer ausgeglicheneren SitzVerteilung liegt. 
Der Kreisrat hält die Verringerung der Wahlbezirke von seither 9 
auf 7 für zweckmässig, was auch aus dem Gesichtspunkt der Vertretung 
sämtlicher Wahlbezirke im Kreisrat als vorteilhaft erscheint. Der 
Antrag des Kreisrats ist sämtlichen Kreistagsmitgliedern schrift 
lich bekanntgegeben worden und wird durch den Vorsitzenden verle 
sen. Bei dieser Einteilung würden von den 52 Mitgliedern des Kreis 
tags je 5 aus den Wahlbezirken I - V, 4 aus dem Wahlbezirk VI und 
5 aus dem Wahlbezirk VII zu wählen sein. 
Kreistagsmitglied Reg.Amtmann Wiest führt aus, dass er es 
zum Ausgleich der durch die veränderten Einwohnerzahlen eingetreten- 
den Verschiebung der Sitzverteilung für richtig halte, eine Neu 
einteilung der Wahlbezirke vorzunehmen; er würde es aber für bes 
ser halten, die Zahl der Wahlbezirke nicht zu verringern, weil er 
fahrungsgemäß die Bevölkerung in kleineren Wahlbezirken ein größe 
res ,Wahlinteresse zeige. Nachdem aber ein einstimmiger Antrag des 
Kreisrats auf Bildung von 7 Wahlbezirken vorliege, stelle er ledig 
lich auf der Basis des vorliegenden Einteilungsentwurfs den Antrag, 
die dem Wahlbezirk VI zugeschlagenen Gemeinden Burgrieden und 
Bronnen dem Wahlbezirk II zuzuteilen, da diese Gemeinden wirt 
schaftlich zu Laupheim tendieren und auch nach ihrer geographischen 
Lage zu Laupheim gehören. Kreistagsmitglied Adolf Schilling weist
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.