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darauf hin, dass der Ausgangspunkt des Kreisrats für die neue
Wahlbezirkseinteilung die Schaffung möglichst gleich starker Be
zirke war. Der Kreisrat habe sich dabei bemüht, geographische Lage,
Struktur und gemeinsame Interessen der G-emeinden nach Möglichkeit
zu berücksichtigen. Es sei aber unmöglich, alle Interessen der an
den Wahlbezirksgrenzen liegenden Gemeinden Ideal zu befriedigen.
Er schlägt vor, den Antrag des Kreisrats ohne Änderung anzunehmen,
zumal jedes Kreistagsmitglied später nicht die Einzelinteressen
seines Bezirks, sondern die Gesamtinteressen des Kreises zu ver
treten habe. Der Vorsitzende betont, dass jede Änderung der Ein
teilung mit Weiterungen verbunden ist, wenn die Ausgeglichenheit
der Wahlbezirke gewährleistet bleiben soll, "“"uf sein Befragen er
klärt Kreistagsmitglied Herzog, Burgrieden, dass er zwar die Bildung""
kleinerer Wahlbezirke vorziehen würde, aber der Zuteilung der Ge
meinde entweder zum Wahlbezirk II oder VI keine wesentliche Bedeu
tung gäbe. Kreistagsmitglied Bürgermeister Leger führt aus, dass
die Gesamtzahl der Kreistagsmitglieder von der Wahlbezirkseinteilung
unabhängig sei und bei der Wahl nur ausschlaggebend sei, daß geeig
nete. Persönlichkeiten gewählt werden, wobei es dann keine Rolle
spiele, in welchem Wahlbezirk sie gewählt wurden. Kreisamtsdirektor
Beuerle weist" darauf hin, dass bei Annahme des Vorschlags Wiest
der Wahlbezirk II einen weiteren Sitz zu Lasten des Wahlbezirks VI
erhalten würde und somit der Wahlbezirk II 6 und der Wahlbezirk VI
nur Z Sitze haben würde.
Der Vorsitzende schlägt vor, zur Abstimmung über den Antrag des
Kreisrats zu kommen. Kreistagsmitglied Wiest beantragt, zuerst über
seinen Antrag abzustimmen, da er der weitergehende sei. Kreistags
mitglied Franz Schilling erklärt, dass der Antrag Wiest die vom
Kreisrat vorgeschlagene Einteilung zur Voraussetzung habe. Auf sei
nen Antrag wird festgelegt, zunächst darüber abzustimmen, ob der
Kreistag die Bildung von 7 Wahlbezirken billigt und erst in zweiter
Stufe darüber abzustimmen, ob die einzelnen Wahlbezirke nach dem
Vorschlag des Kreisrats oder nach dem Abänderungsvorschlag Wiest
eingeteilt werden sollen. Nachdem sich gegen dieses Verfahren kein
Widerspruch erhebt, wird ohne Gegenstimme beschlossen, 7 Wahlbe
zirke zu bilden.
Die Abstimmung über die Einteilung der einzelnen Wahlbezirke
ergibt 25 Stimmen für den Antrag des Kreisrats und 5 Stimmen (Wiest,
Ganser, Hensinger) für den Antrag ^iest. Es ist daher
Beschluss:
Anstelle der seitherigen Wahlbezirkseinteilung folgende 7 Wahlbe
zirke zu bilden:
Wahlbezirk I:
Stadt Biberach mit 14 790 Einwohnern.
Wahlbezirk II:
Stadt Laupheim 7 385 und die Gemeinden Baustetten 875, Bühl 224,
Mietingen 1205, Baltringen 539, Altheim 659, Ingerkingen 834, Schem-
merberg 642, Obersulmefingen 763, Untersulmetingen 960 mit zusammen
14 086 Einwohnern.
Wahlbezirk III:
Stadt Schussenried 4743 mit den Gemeinden Otterswang 565, Steinhau-
sen/Sch. 327, Ingoldingen 690, Schweinhausen 586, Hochdorf 436,
Winterstettenstadt 517, Winterstettendorf 286, Unteressendorf 448,
Oberessendorf 594, Mühlhausen 549, Unterschwärzach 1112, Dietmanns
746, Eberhardzell 1272 mit zusammen 12 871 Einwohnern.