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sonalVertretung nicht zustande, weil die Beschäftigten auf eine
solche verzichtet haben.
Die Personalvertretungen haben die Aufgabe, die gemeinsamen
wirtschaftlichen, sozialen und beruflichen Belange der Beschäftig
ten wahrzunehmen.
Der Kreistag nimmt hievon
Kenntnis.
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Neuregelung der Pflegesätze an den Krankenhäusern
des Kreisverbands.
Die Pflegesätze an den Z Kreiskrankenhäusern Biberach, Laup
heim und Ochsenhausen wurden mit Wirkung ab 1.6.1951 und die Pflege'
sätze am Tbc.-Krankenhaus Ochsenhausen mit Wirkung ab 1.7.1951 in
der 29. Sitzung neu festgesetzt. Die Erhöhung der Pflegesätze ist
durch die allgemeine Teuerung notwendig geworden und das Ergebnis
von Verhandlungen zwischen dem Kreisverband und der Preisaufsichts
stelle beim Wirtschaftsministerium sowie den Ortskrankenkassen
Biberach und Laupheim. Durch diese Regelung sind die Pflegesätze
an den 3 Kreiskrankenhäusern mit Ausnahme der nur an der chirurgi
schen Abteilung des Kreiskrankenhauses Biberach bestehenden Arzt
pauschale einheitlich geworden. Diese Regelung beinhaltet zugleich
die Pauschalierung der Nebenleistungen auch an den Kreiskranken
häusern Laupheim und Ochsenhausen, wie sie schon lange am Kranken
haus Biberach besteht. Da sich diese Pauschalierung im Kreiskran
kenhaus Biberach im Zuge der stetigen Preissteigerungen der letzten
Jahre nachteilig ausgewirkt hat, wollte der Kreisverband dieei* Aus
dehnung dieser Pauschale auf die anderen Häuser möglichst vermei
den. Zur Gleichstellung der Häuser wäre es vom Standpunkt des Kreis
verbände vielmehr vorzuziehen gewesen, auch beim Kreiskrankenhaus
Biberach von der Pauschalierung abzugehen und zur Verbrauchsab
rechnung zurückzukehren. Hierüber konnte aber ein Einvernehmen mit
den Krankenkassen und dem Wirtschaftsministerium nicht erzielt wer
den, die Krankenkassen wollten vielmehr ihrerseits insbesondere
beim Kreiskrankenhaus Laupheim die Abrechnung durch Sonderwünsche
der Abrechnungsform erschweren. Die Ausdehnung der Pauschalierung
der Nebenleistungen auf die Krankenhäuser Laupheim und Ochsenhausen
ist das Ergebnis eines Interessenausgleichs mit den Krankenkassen
und konnte als Kompromisslösung deshalb angenommen werden, weil
insgesamt durch Erhöhung der reinen Pflegesätze eine Verbesserung
erzielt werden konnte. Die Pauschalierung musste zur Erzielung
dieses Fortschrittes in Kauf genommen werden, wurde vom Kreisrat
aber auf die Dauer eines Jahres befristet, damit man nach Ablauf
dieser Zeit zur Einzelabrechnung zurückkehren kann, wenn es sich
zeigen sollte, dass die Weiterentwicklung der Preise bei Beibe
haltung der Pauschale dem Kreisverband erhebliche Nachteile bringt-
Das Problem der Pflegesätze der Kreiskrankenhäuser ist aus
serordentlich schwierig. Die finanzielle Lage der Krankenhäuser