Full text: Niederschrift über die 1. bis 7. Sitzung vom 12. Februar 1949 bis 5. Dezember 1951

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sonalVertretung nicht zustande, weil die Beschäftigten auf eine 
solche verzichtet haben. 
Die Personalvertretungen haben die Aufgabe, die gemeinsamen 
wirtschaftlichen, sozialen und beruflichen Belange der Beschäftig 
ten wahrzunehmen. 
Der Kreistag nimmt hievon 
Kenntnis. 
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Neuregelung der Pflegesätze an den Krankenhäusern 
des Kreisverbands. 
Die Pflegesätze an den Z Kreiskrankenhäusern Biberach, Laup 
heim und Ochsenhausen wurden mit Wirkung ab 1.6.1951 und die Pflege' 
sätze am Tbc.-Krankenhaus Ochsenhausen mit Wirkung ab 1.7.1951 in 
der 29. Sitzung neu festgesetzt. Die Erhöhung der Pflegesätze ist 
durch die allgemeine Teuerung notwendig geworden und das Ergebnis 
von Verhandlungen zwischen dem Kreisverband und der Preisaufsichts 
stelle beim Wirtschaftsministerium sowie den Ortskrankenkassen 
Biberach und Laupheim. Durch diese Regelung sind die Pflegesätze 
an den 3 Kreiskrankenhäusern mit Ausnahme der nur an der chirurgi 
schen Abteilung des Kreiskrankenhauses Biberach bestehenden Arzt 
pauschale einheitlich geworden. Diese Regelung beinhaltet zugleich 
die Pauschalierung der Nebenleistungen auch an den Kreiskranken 
häusern Laupheim und Ochsenhausen, wie sie schon lange am Kranken 
haus Biberach besteht. Da sich diese Pauschalierung im Kreiskran 
kenhaus Biberach im Zuge der stetigen Preissteigerungen der letzten 
Jahre nachteilig ausgewirkt hat, wollte der Kreisverband dieei* Aus 
dehnung dieser Pauschale auf die anderen Häuser möglichst vermei 
den. Zur Gleichstellung der Häuser wäre es vom Standpunkt des Kreis 
verbände vielmehr vorzuziehen gewesen, auch beim Kreiskrankenhaus 
Biberach von der Pauschalierung abzugehen und zur Verbrauchsab 
rechnung zurückzukehren. Hierüber konnte aber ein Einvernehmen mit 
den Krankenkassen und dem Wirtschaftsministerium nicht erzielt wer 
den, die Krankenkassen wollten vielmehr ihrerseits insbesondere 
beim Kreiskrankenhaus Laupheim die Abrechnung durch Sonderwünsche 
der Abrechnungsform erschweren. Die Ausdehnung der Pauschalierung 
der Nebenleistungen auf die Krankenhäuser Laupheim und Ochsenhausen 
ist das Ergebnis eines Interessenausgleichs mit den Krankenkassen 
und konnte als Kompromisslösung deshalb angenommen werden, weil 
insgesamt durch Erhöhung der reinen Pflegesätze eine Verbesserung 
erzielt werden konnte. Die Pauschalierung musste zur Erzielung 
dieses Fortschrittes in Kauf genommen werden, wurde vom Kreisrat 
aber auf die Dauer eines Jahres befristet, damit man nach Ablauf 
dieser Zeit zur Einzelabrechnung zurückkehren kann, wenn es sich 
zeigen sollte, dass die Weiterentwicklung der Preise bei Beibe 
haltung der Pauschale dem Kreisverband erhebliche Nachteile bringt- 
Das Problem der Pflegesätze der Kreiskrankenhäuser ist aus 
serordentlich schwierig. Die finanzielle Lage der Krankenhäuser
	        
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