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verschlechtert sich ständig durch die Teuerung sowohl beim Ein
kauf der Lebensmittel wie auch bei der laufenden Ersatzbeschaffung
für Einrichtungsgegenstände und die Erhöhung der Löhne und Gehälter.
Es ist zu befürchten, dass im Haushaltsplan erhebliche Zuschüsse für
den laufenden Betrieb der Krankenhäuser erforderlich werden. An
dererseits wehren sich aber die Krankenkassen gegen eine der xeue—
rung entsprechende Erhöhung der Pflegesätze, da sich dies zur Er
höhung ihrer Beitragssätze auswirken müsste, was wiederum eine
Schmälerung des Realeinkommens der Lohn- und Gehaltsempfänger zur
Folge hat. Der Kreisverband steht aber seinerseits auf dem Stand
punkt, dass wenn er für die Errichtung von Krankenhäusern - wie z.B.
jetzt wieder für den Erweiterungsbau des Kreiskrankenhauses Biberach
öffentliche Gelder in großem Umfang einsetzt, sich wenigstens die
Unkosten des laufenden Betriebs der Krankenhäuser aus den.eigenen
Einnahmen decken sollten. Man muß daher weiter oestrebt sein,.die
Pflegesätze der tatsächlichen Verteuerung anzupassen..Eine weitere
noch unbefriedigend gelöste Frage sind die Gebühren für die statio
nären ärztlichen Leistungen,die nur an der chirurgischen Abteilung
des Kreiskrankenhauses Biberach in die pauschalen Pflegesätze ein
bezogen sind, während sie im übrigen über die Kassenärztliche
Vereinigung nach Einzelleistungen abgerechnet werden. Das Abrech-
nungs- und quotierte Auszahlungsverfahren der kassenärztlichen
Vereinigung wird aber den gegenüber einem praktischen Arzt anders
gearteten Verhältnissen eines Krankenhauses und der Mitwirkung von
Assistenzärzten nicht gerecht. Der Kreisrat ist daher bestrebt, das
in Biberach bestehende PauschalSystem für den gesamten Bereich der
Kreiskrankenhäuser einzuführen, was bis jetzt aber noch nicht ge
lungen ist.
Die Erhöhung der Pflegesätze und die aufgezeigte Linie der
weiteren Verhandlungen wird vom Kreistag
gebilligt.
§ 9
Grundstückserwerb zur Verbesserung v on Strassen^
In der 28. Sitzung hat der Kreisrat ein Angebot, anlässlich
einer Umlegung zur Verbesserung einer Kreisstrasse Grundstücke
anzukaufen, abgelehnt und grundsätzlich die Auffassung.vertreten,
daß Anträgm von Gemeinden auf Verbreiterung und Begradigung von.
Straßen des Kreisverbands im Zuge von Umlegungen,und , i* eldbereini-
gungen nur dann stattgegeben werden kann, wenn die hiezu erforder
lichen Grundstücke durch die Umlegungsgemeinschaft oder durch die
Gemeinde dem Kreisverband unentgeltlich zur Verfügung gestellt wer
den, wobei sich der Kreisverband in Anbetracht der Lange seines
Straßennetzes mit vielen der Erledigung harrenden Aufgaben die
Reihenfolge der Durchführung solcher Maßnahmen vorbehalten muß.
Diese Entscheidung des Kreisrats, die im Sinn des au^geste11
ten 10-Jahresplans zur Behebung.der vordringlichsten Bedürfnisse
auf den Kreisverbandsstrassen liegt, wird vom Kreistag
gebilligt.