Full text: Niederschrift über die 1. bis 7. Sitzung vom 12. Februar 1949 bis 5. Dezember 1951

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verschlechtert sich ständig durch die Teuerung sowohl beim Ein 
kauf der Lebensmittel wie auch bei der laufenden Ersatzbeschaffung 
für Einrichtungsgegenstände und die Erhöhung der Löhne und Gehälter. 
Es ist zu befürchten, dass im Haushaltsplan erhebliche Zuschüsse für 
den laufenden Betrieb der Krankenhäuser erforderlich werden. An 
dererseits wehren sich aber die Krankenkassen gegen eine der xeue— 
rung entsprechende Erhöhung der Pflegesätze, da sich dies zur Er 
höhung ihrer Beitragssätze auswirken müsste, was wiederum eine 
Schmälerung des Realeinkommens der Lohn- und Gehaltsempfänger zur 
Folge hat. Der Kreisverband steht aber seinerseits auf dem Stand 
punkt, dass wenn er für die Errichtung von Krankenhäusern - wie z.B. 
jetzt wieder für den Erweiterungsbau des Kreiskrankenhauses Biberach 
öffentliche Gelder in großem Umfang einsetzt, sich wenigstens die 
Unkosten des laufenden Betriebs der Krankenhäuser aus den.eigenen 
Einnahmen decken sollten. Man muß daher weiter oestrebt sein,.die 
Pflegesätze der tatsächlichen Verteuerung anzupassen..Eine weitere 
noch unbefriedigend gelöste Frage sind die Gebühren für die statio 
nären ärztlichen Leistungen,die nur an der chirurgischen Abteilung 
des Kreiskrankenhauses Biberach in die pauschalen Pflegesätze ein 
bezogen sind, während sie im übrigen über die Kassenärztliche 
Vereinigung nach Einzelleistungen abgerechnet werden. Das Abrech- 
nungs- und quotierte Auszahlungsverfahren der kassenärztlichen 
Vereinigung wird aber den gegenüber einem praktischen Arzt anders 
gearteten Verhältnissen eines Krankenhauses und der Mitwirkung von 
Assistenzärzten nicht gerecht. Der Kreisrat ist daher bestrebt, das 
in Biberach bestehende PauschalSystem für den gesamten Bereich der 
Kreiskrankenhäuser einzuführen, was bis jetzt aber noch nicht ge 
lungen ist. 
Die Erhöhung der Pflegesätze und die aufgezeigte Linie der 
weiteren Verhandlungen wird vom Kreistag 
gebilligt. 
§ 9 
Grundstückserwerb zur Verbesserung v on Strassen^ 
In der 28. Sitzung hat der Kreisrat ein Angebot, anlässlich 
einer Umlegung zur Verbesserung einer Kreisstrasse Grundstücke 
anzukaufen, abgelehnt und grundsätzlich die Auffassung.vertreten, 
daß Anträgm von Gemeinden auf Verbreiterung und Begradigung von. 
Straßen des Kreisverbands im Zuge von Umlegungen,und , i* eldbereini- 
gungen nur dann stattgegeben werden kann, wenn die hiezu erforder 
lichen Grundstücke durch die Umlegungsgemeinschaft oder durch die 
Gemeinde dem Kreisverband unentgeltlich zur Verfügung gestellt wer 
den, wobei sich der Kreisverband in Anbetracht der Lange seines 
Straßennetzes mit vielen der Erledigung harrenden Aufgaben die 
Reihenfolge der Durchführung solcher Maßnahmen vorbehalten muß. 
Diese Entscheidung des Kreisrats, die im Sinn des au^geste11 
ten 10-Jahresplans zur Behebung.der vordringlichsten Bedürfnisse 
auf den Kreisverbandsstrassen liegt, wird vom Kreistag 
gebilligt.
	        
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