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und ihnen wenigstens die Erlangung der Berufsgrundlagen für ihre
spätere Existenz zu ermöglichen,. hat der Kreisverhand Biberach wie
andere Krankenhaustrager solche Ärzte über den betrieblich not
wendigen Bedarf an bezahlten Ärzten hinaus ohne Bezahlung aufge
nommen. Während es dabei anfangs auch keinerlei Schwierigkeiten
gab, geht nun seit der Währungsreform, die diese Jungärzte zwei
fellos in ihrer wirtschaftlichen Grundlage und Unabhängigkeit
stark betroffen hat, der Marburger Bund als ihr Interessenvertreter
dazu über, aus diesen Tätigkeiten nachträgliche Gehaltsforderungen
herzuleiten, mit der Begründung, dass sie tatsächlich beschäftigt
worden seien, und dass für jede Arbeit auch der tarifliche Lohn zu
zahlen ist. Der Marburger Bund hat dabei in den Tarifbestimmungen
eine starke formale Grundlage. Die moralische Seite der Angelegen
heit wird dabei ab.er völlig ignoriert, nämlich dass der Kranken
hausträger di.es e Ärzte nicht beschäftigt hat, weil er sie als Ar
beitskraft benötigt, sondern um ihnen eine Ausübung und Vervoll
kommnung ihres Berufes zu gewähren und von vornherein eine Ent
schädigung dafür nicht gegeben hat. Es ist zweifellos so, dass sie
bei Forderung von Entschädigung nicht mehr beschäftigt worden wä
ren. Vor einigen Wochen erschien in der Schwäbischen Zeitung eine
Notiz, wonach die Stadt Ulm ebenfalls veranlasst durch einen sol
chen Prozess, grundsätzlich keine unbezahlten Ärzte mehr zulässt,
bis klar entschieden ist, dass aus solchen Tätigkeiten keine nach
träglichen Gehaltsforderungen mehr gestellt werden können. Der
Kreisverband hat von einem solchen Vorgehen im Interesse des ärzt
lichen Nachwuches bis jetzt abgesehen. Sollten wir in den an
hängigen Prozessen aber unterliegen, wird eine andere Entscheidung
wohl nicht übrig bleiben. Eine solche Maßnahme müsste sich aber
sehr zum Nachteil des ärztlichen Nachwuchses auswirken und der
Marburger Bund hätte dadurcl^Frreicht, dass die Ärzte, die bereits
.eine Stelle haben, zwar gesichert sind, aber die anderen Jungärzte
keine Möglichkeit mehr zur Ableistung ihrer Ausbildungszeit haben
würden. Man darf bezweifeln, ob der Marburger Bund damit der Ge
samtheit der Jungärzte einen Dienst erweisen würde.
Kreistagsmitglied Dr. Kohler erklärt, dass er die Aus
führungen des Vorsitzenden grundsätzlich für richtig ansehe. Seine
Anfrage, wie die Planstellen seither besetzt waren, wird von
Kreisamtsdirektor Beuerle beantwortet. Die in den Prozessen ver
tretene Auffassung wird vom Kreistag
gebilligt♦