Full text: Niederschrift über die 1. bis 7. Sitzung vom 12. Februar 1949 bis 5. Dezember 1951

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und ihnen wenigstens die Erlangung der Berufsgrundlagen für ihre 
spätere Existenz zu ermöglichen,. hat der Kreisverhand Biberach wie 
andere Krankenhaustrager solche Ärzte über den betrieblich not 
wendigen Bedarf an bezahlten Ärzten hinaus ohne Bezahlung aufge 
nommen. Während es dabei anfangs auch keinerlei Schwierigkeiten 
gab, geht nun seit der Währungsreform, die diese Jungärzte zwei 
fellos in ihrer wirtschaftlichen Grundlage und Unabhängigkeit 
stark betroffen hat, der Marburger Bund als ihr Interessenvertreter 
dazu über, aus diesen Tätigkeiten nachträgliche Gehaltsforderungen 
herzuleiten, mit der Begründung, dass sie tatsächlich beschäftigt 
worden seien, und dass für jede Arbeit auch der tarifliche Lohn zu 
zahlen ist. Der Marburger Bund hat dabei in den Tarifbestimmungen 
eine starke formale Grundlage. Die moralische Seite der Angelegen 
heit wird dabei ab.er völlig ignoriert, nämlich dass der Kranken 
hausträger di.es e Ärzte nicht beschäftigt hat, weil er sie als Ar 
beitskraft benötigt, sondern um ihnen eine Ausübung und Vervoll 
kommnung ihres Berufes zu gewähren und von vornherein eine Ent 
schädigung dafür nicht gegeben hat. Es ist zweifellos so, dass sie 
bei Forderung von Entschädigung nicht mehr beschäftigt worden wä 
ren. Vor einigen Wochen erschien in der Schwäbischen Zeitung eine 
Notiz, wonach die Stadt Ulm ebenfalls veranlasst durch einen sol 
chen Prozess, grundsätzlich keine unbezahlten Ärzte mehr zulässt, 
bis klar entschieden ist, dass aus solchen Tätigkeiten keine nach 
träglichen Gehaltsforderungen mehr gestellt werden können. Der 
Kreisverband hat von einem solchen Vorgehen im Interesse des ärzt 
lichen Nachwuches bis jetzt abgesehen. Sollten wir in den an 
hängigen Prozessen aber unterliegen, wird eine andere Entscheidung 
wohl nicht übrig bleiben. Eine solche Maßnahme müsste sich aber 
sehr zum Nachteil des ärztlichen Nachwuchses auswirken und der 
Marburger Bund hätte dadurcl^Frreicht, dass die Ärzte, die bereits 
.eine Stelle haben, zwar gesichert sind, aber die anderen Jungärzte 
keine Möglichkeit mehr zur Ableistung ihrer Ausbildungszeit haben 
würden. Man darf bezweifeln, ob der Marburger Bund damit der Ge 
samtheit der Jungärzte einen Dienst erweisen würde. 
Kreistagsmitglied Dr. Kohler erklärt, dass er die Aus 
führungen des Vorsitzenden grundsätzlich für richtig ansehe. Seine 
Anfrage, wie die Planstellen seither besetzt waren, wird von 
Kreisamtsdirektor Beuerle beantwortet. Die in den Prozessen ver 
tretene Auffassung wird vom Kreistag 
gebilligt♦
	        
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