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3) Als Dienstzeit im Sinne dieser Dienstordnung gilt unabhängig
von anderen Vorschriften über Dienstzeiten und Besoldungsdienst
alter die Zeit der Beschäftigung bei deutschen öffentlichen Ver
waltungen oder Betrieben. Als Ersatzzeiten werden die,Zeit,er
füllter Wehrdienst- und Arbeitsdienstpflicht sowie Kriegsdienst
zeiten zugerechnet.
4) Andere tarifliche Regelungen, insbesondere § 8 TO.B und §7
Stra.TO bleiben hievon unberührt. Soweit das Treuegeld nach dieser
Dienstordnung Höher ist als nach den Tarifbestimmungen, wird der
Mehrbetrag als G-ratulationsgabe gewährt. Soweit die Aufstellung
einer Dienstordnung zur Gewährung von Treuegeldern gesetzlich
oder tariflich nicht zulässig ist, wird ein dieser Regelung ent
sprechender Betrag ebenfalls allgemein als Gratulationsgabe ge
währt. Soweit ein gesetzliches oder tarifliches Treuegeld höher
als das Treuegeld nach dieser Regelung ist, wird nur das tarif
liche Treuegeld gezahlt.
5) Diese Dienstordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Den
beim Inkrafttreten dieser Dienstordnung im Dienst befindlichen
Beamten, Angestellten und Arbeitern des Kreisverbands, die nach
dem 20. Juni 1948 eine nach dieser Dienstordnung,zu einem Treue-
geld berechtigende Dienstzeit vollendet haben, wird das Treuegelo
nachträglich gewährt.
Vortrag ries Geschichtsforsohers Dr. K asper über seine,
Arbeit zur Geschichte des Reichsstifts Schussenried^
kirchlichen und religiösen Lebens
Geschichte des '
a) Die
b) Die Herrschaftsgeschichte
gelegt werden: .
Geschichte des Reichsstifts
✓c) Die
\ Die Bau- und Kunstgeschichte.
Kreistagsmitglied Bürgermeister Miller führt aus, dass,er von,ma
■ gebender Stelle des Württ. Landesarchivs und des Kultmimsteriums
Sis-e dass die Arbeit Dr.Kaspers das beste zu werden verspricht,
was°in den letzten 50 Jahren zur Geschichtsschreibung des Oberlandes
beigetragen wurde. Er bitte namens der Stadt Schussenried, Dr.Kasper
die seitherige finanzielle Unterstützung des Kreisverbands weiterzu
gewähren. Bürgermeister Miller gibt ausserdem bekannt, dass er für
Dr. Kasper in Ludwigsburg arbeitet seit einigen Jahren an der
Geschichte des ehemaligen Reichsstifts Schussenried.Die Arbeit wird
vom Kultministerium unterstützt. Der Kreisverband leistet,einen
jährlichen Beitrag von 1200.DM.,Dr. Kasper wird Gelegenheit gegeben,
dem Kreistag über seine Tätigkeit zu berichten. . .
Er gibt einen kurzen Überblick über die Quellen seiner Ar,
beit und den Umfang des durchzuarbeitenden Materials und die Schwi £
rio-keiten durch die Vernichtung wichtiger Unterlagen wahrend de^
letzten Krieges. Die Arbeit ist sehr umfassend angelegt und wird nach
ihrerFertigstellung zugleich auch eine geschichtliche Darstellung
über die Entwicklung mehrerer Gemeinden des Kreises,Biberach und auch
/i pt vielerlei Beziehungen der Stadt Biberach zum Reichsstift aar
steilem Das Werk wirdFn 4 Teile gegliedert, die getrennt in Druck