Full text: Niederschrift über die 1. bis 7. Sitzung vom 12. Februar 1949 bis 5. Dezember 1951

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3) Als Dienstzeit im Sinne dieser Dienstordnung gilt unabhängig 
von anderen Vorschriften über Dienstzeiten und Besoldungsdienst 
alter die Zeit der Beschäftigung bei deutschen öffentlichen Ver 
waltungen oder Betrieben. Als Ersatzzeiten werden die,Zeit,er 
füllter Wehrdienst- und Arbeitsdienstpflicht sowie Kriegsdienst 
zeiten zugerechnet. 
4) Andere tarifliche Regelungen, insbesondere § 8 TO.B und §7 
Stra.TO bleiben hievon unberührt. Soweit das Treuegeld nach dieser 
Dienstordnung Höher ist als nach den Tarifbestimmungen, wird der 
Mehrbetrag als G-ratulationsgabe gewährt. Soweit die Aufstellung 
einer Dienstordnung zur Gewährung von Treuegeldern gesetzlich 
oder tariflich nicht zulässig ist, wird ein dieser Regelung ent 
sprechender Betrag ebenfalls allgemein als Gratulationsgabe ge 
währt. Soweit ein gesetzliches oder tarifliches Treuegeld höher 
als das Treuegeld nach dieser Regelung ist, wird nur das tarif 
liche Treuegeld gezahlt. 
5) Diese Dienstordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Den 
beim Inkrafttreten dieser Dienstordnung im Dienst befindlichen 
Beamten, Angestellten und Arbeitern des Kreisverbands, die nach 
dem 20. Juni 1948 eine nach dieser Dienstordnung,zu einem Treue- 
geld berechtigende Dienstzeit vollendet haben, wird das Treuegelo 
nachträglich gewährt. 
Vortrag ries Geschichtsforsohers Dr. K asper über seine, 
Arbeit zur Geschichte des Reichsstifts Schussenried^ 
kirchlichen und religiösen Lebens 
Geschichte des ' 
a) Die 
b) Die Herrschaftsgeschichte 
gelegt werden: . 
Geschichte des Reichsstifts 
✓c) Die 
\ Die Bau- und Kunstgeschichte. 
Kreistagsmitglied Bürgermeister Miller führt aus, dass,er von,ma 
■ gebender Stelle des Württ. Landesarchivs und des Kultmimsteriums 
Sis-e dass die Arbeit Dr.Kaspers das beste zu werden verspricht, 
was°in den letzten 50 Jahren zur Geschichtsschreibung des Oberlandes 
beigetragen wurde. Er bitte namens der Stadt Schussenried, Dr.Kasper 
die seitherige finanzielle Unterstützung des Kreisverbands weiterzu 
gewähren. Bürgermeister Miller gibt ausserdem bekannt, dass er für 
Dr. Kasper in Ludwigsburg arbeitet seit einigen Jahren an der 
Geschichte des ehemaligen Reichsstifts Schussenried.Die Arbeit wird 
vom Kultministerium unterstützt. Der Kreisverband leistet,einen 
jährlichen Beitrag von 1200.DM.,Dr. Kasper wird Gelegenheit gegeben, 
dem Kreistag über seine Tätigkeit zu berichten. . . 
Er gibt einen kurzen Überblick über die Quellen seiner Ar, 
beit und den Umfang des durchzuarbeitenden Materials und die Schwi £ 
rio-keiten durch die Vernichtung wichtiger Unterlagen wahrend de^ 
letzten Krieges. Die Arbeit ist sehr umfassend angelegt und wird nach 
ihrerFertigstellung zugleich auch eine geschichtliche Darstellung 
über die Entwicklung mehrerer Gemeinden des Kreises,Biberach und auch 
/i pt vielerlei Beziehungen der Stadt Biberach zum Reichsstift aar 
steilem Das Werk wirdFn 4 Teile gegliedert, die getrennt in Druck
	        
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