Full text: Niederschrift über die 1. bis 7. Sitzung vom 12. Februar 1949 bis 5. Dezember 1951

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§ 3 
Beratung und Feststellung des Haushaltsplans und der 
HaushaltsSatzung für das Rechnungsjahr 1951. 
Der Vorsitzende führt einleitend aus, daß der Haushalts 
plan des Kreises Biberach stark abhängig ist von den Auswirkungen 
des Finanzausgleichs. Aus diesem Grund kann auch der Haushaltsplan 
für dieses Jahr erst jetzt vorgelegt werden, nachdem die zahlen 
mässige Auswirkung des Finanzausgleichs bekannt ist. In der Annahme, 
daß der Finanzausgleich gegenüber dem Vorjahr keine wesentlichen 
Änderungen bringen würde, habe der Kreis Biberach eine große Ent 
täuschung erfahren. Die gesetzliche Regelung sei zwar in den Grund 
sätzen gleichgeblieben wie im Vorjahr, doch seinn die Ausschüttungen 
des Landes an die Kreise in der Gesamtheit um 400 000 DM gekürzt 
worden. Ohne diese Entscheidung des Landtags kritisieren zu wollen, 
dürfe gesagt werden, dass sie in direktem Gegensatz zu der eingetre 
tenen Geldentwicklung und den auch bei den Kreisen sehr spürbaren 
Teuerungen steht. Dies scheine umsoweniger verständlich, wenn man 
berücksichtigt, dass die Steuereinnahmen des Landes zugenommen haben 
und die SchlüsselZuweisungen nach ihrem Herkommen nichts anderes als 
eine Beteiligung am Steueraufkommen des Landes sind, die nach beson 
deren Gesichtspunkten aufgeteilt wird. Der Vorsitzende hebt die be 
sondere Bedeutung der Steuerkraftsumme als Grundlage der Verteilung 
der Schlüsselzuweisungen einerseits sowie der Erhebung der Strassen 
umlage und der Umlage des Landesfürsorgeverbands andererseits her 
vor. Die Zunahme der Steuerkraft habe in diesen Z Haushaltsdisposi 
tionen eine erhebliche Verschlechterung gegenüber dem Vorjahr ge 
bracht. Zugleich sei die Steuerkraftsumme aber auch Grundlage für 
die Erhebung der Kreisumlage. Die Erhöhung der Steuerkraft erbringe 
aber beim gleichen Hebesatz nicht den vollen Ausgleich der Ver 
schlechterung. Die Voraussetzung der seitherigen Finanzplanung, daß 
die in den ausserordentlichen Plan eingestellten Vorhaben ohne Um 
lageerhöhung durchgeführt werden können, sei .deshalb nicht mehr ge 
geben. Es verdiene jedoch besonders hervorgehoben zu werden, daß die 
vorgeschlagene Erhöhung nur durch die seitherige vorausschauende 
Finanzpolitik einer möglichst hohen Eigenfinanzierung möglich ist. 
Der Entwurf des Haushaltsplans mit Beilagen ist den Mit 
gliedern des Kreistags mit der Tagesordnung zugegangen. Der Kreis 
rat ,kam in seiner Beratung zu dem einstimmigen Ergebnis, daß die 
Positionen des Haushalts zwangsläufig durch die Verhältnisse bedingt 
sind und schlägt die Feststellung des vorliegenden Entwurfs des 
Haushaltsplans und der Haushaltssatzung vor. 
Kreisamtsdirektor Beuerle erläutert die wesentlichen Haus 
haltsansätze an Hand des ausführlichen Vorberichts. Aus der Beratung 
ist im einzelnen festzuhalten: 
Strassennaushalt: Hiebei ist Baurat Walker vom Strassen- und Wasser 
bauamt Riedlingen anwesend. Er weist darauf hin, dass die zahlen 
mässige Mehrausgabe gegenüber dem Vorjahr infolge der eingetretenen 
Teuerung, insbesondere der Lohnerhöhungen, weniger tatsächliche 
Aufwendungen auf die Strassen bedeute. Die für Neu-, Um- und Aus-
	        
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