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§ 3
Beratung und Feststellung des Haushaltsplans und der
HaushaltsSatzung für das Rechnungsjahr 1951.
Der Vorsitzende führt einleitend aus, daß der Haushalts
plan des Kreises Biberach stark abhängig ist von den Auswirkungen
des Finanzausgleichs. Aus diesem Grund kann auch der Haushaltsplan
für dieses Jahr erst jetzt vorgelegt werden, nachdem die zahlen
mässige Auswirkung des Finanzausgleichs bekannt ist. In der Annahme,
daß der Finanzausgleich gegenüber dem Vorjahr keine wesentlichen
Änderungen bringen würde, habe der Kreis Biberach eine große Ent
täuschung erfahren. Die gesetzliche Regelung sei zwar in den Grund
sätzen gleichgeblieben wie im Vorjahr, doch seinn die Ausschüttungen
des Landes an die Kreise in der Gesamtheit um 400 000 DM gekürzt
worden. Ohne diese Entscheidung des Landtags kritisieren zu wollen,
dürfe gesagt werden, dass sie in direktem Gegensatz zu der eingetre
tenen Geldentwicklung und den auch bei den Kreisen sehr spürbaren
Teuerungen steht. Dies scheine umsoweniger verständlich, wenn man
berücksichtigt, dass die Steuereinnahmen des Landes zugenommen haben
und die SchlüsselZuweisungen nach ihrem Herkommen nichts anderes als
eine Beteiligung am Steueraufkommen des Landes sind, die nach beson
deren Gesichtspunkten aufgeteilt wird. Der Vorsitzende hebt die be
sondere Bedeutung der Steuerkraftsumme als Grundlage der Verteilung
der Schlüsselzuweisungen einerseits sowie der Erhebung der Strassen
umlage und der Umlage des Landesfürsorgeverbands andererseits her
vor. Die Zunahme der Steuerkraft habe in diesen Z Haushaltsdisposi
tionen eine erhebliche Verschlechterung gegenüber dem Vorjahr ge
bracht. Zugleich sei die Steuerkraftsumme aber auch Grundlage für
die Erhebung der Kreisumlage. Die Erhöhung der Steuerkraft erbringe
aber beim gleichen Hebesatz nicht den vollen Ausgleich der Ver
schlechterung. Die Voraussetzung der seitherigen Finanzplanung, daß
die in den ausserordentlichen Plan eingestellten Vorhaben ohne Um
lageerhöhung durchgeführt werden können, sei .deshalb nicht mehr ge
geben. Es verdiene jedoch besonders hervorgehoben zu werden, daß die
vorgeschlagene Erhöhung nur durch die seitherige vorausschauende
Finanzpolitik einer möglichst hohen Eigenfinanzierung möglich ist.
Der Entwurf des Haushaltsplans mit Beilagen ist den Mit
gliedern des Kreistags mit der Tagesordnung zugegangen. Der Kreis
rat ,kam in seiner Beratung zu dem einstimmigen Ergebnis, daß die
Positionen des Haushalts zwangsläufig durch die Verhältnisse bedingt
sind und schlägt die Feststellung des vorliegenden Entwurfs des
Haushaltsplans und der Haushaltssatzung vor.
Kreisamtsdirektor Beuerle erläutert die wesentlichen Haus
haltsansätze an Hand des ausführlichen Vorberichts. Aus der Beratung
ist im einzelnen festzuhalten:
Strassennaushalt: Hiebei ist Baurat Walker vom Strassen- und Wasser
bauamt Riedlingen anwesend. Er weist darauf hin, dass die zahlen
mässige Mehrausgabe gegenüber dem Vorjahr infolge der eingetretenen
Teuerung, insbesondere der Lohnerhöhungen, weniger tatsächliche
Aufwendungen auf die Strassen bedeute. Die für Neu-, Um- und Aus-