Full text: Niederschrift über die 1. bis 7. Sitzung vom 12. Februar 1949 bis 5. Dezember 1951

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Es ergeht einstimmig folgender 
Beschluss; 
1) Der Haushaltsplan wird in der Fassung des vorliegenden Entwurfs 
festgestellt. Die Ausgabenansätze innerhalb des gleichen Ab 
schnitts und die in den Sammelnachweisen geführten Ausgaben 
sind gegenseitig deckungsfähig. 
2) Für das Rechnungsjahr 1951 wird folgende HaushaltsSatzung 
erlassen: 
§ 1 
Der Haushaltsplan wird festgesetzt: 
1) im ordentlichen Haushalt in Einnahme und 
Ausgabe auf 6 626 081 DM 
2) im ausserordentlichen Haushalt in Einnahme und 
Ausgabe auf 2 06? 000 DM. 
§ 2 
Der Hebesatz der Kreisumlage wird auf 25 % der Steuerkraftmeßzahl 
festgesetzt. 
§ 5 
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 550 000 DM festgesetzt. 
§ 4 
Der Gesamtbetrag der Darlehen die zur Bestreitung von Ausgaben 
des ausserordentlichen Haushalts bestimmt sind, wird auf 
1 100 000 DM festgesetzt. 
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In einem Schlusswort führt der Vorsitzende aus, dass der 
nun verabschiedete Haushaltsplan die Grundlage der Finanzwirtschaft 
für das Rechnungsjahr 1951 ist und auch ein Ausblick auf die haupt 
sächlichsten Aufgaben für das Jahr 1952 gibt. Zugleich spiegelt 
sich in seinen Zahlen aber auch die im Laufe eines Jahres zu 
leistende Arbeit. Der Vorsitzende dankt sämtlichen Beamten, Ange 
stellten und Arbeitern des Kreisverbands für ihre Arbeit und treue 
Diensterfüllung, zugleich auch im Namen des Kreistags.
	        
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