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Es ergeht einstimmig folgender
Beschluss;
1) Der Haushaltsplan wird in der Fassung des vorliegenden Entwurfs
festgestellt. Die Ausgabenansätze innerhalb des gleichen Ab
schnitts und die in den Sammelnachweisen geführten Ausgaben
sind gegenseitig deckungsfähig.
2) Für das Rechnungsjahr 1951 wird folgende HaushaltsSatzung
erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan wird festgesetzt:
1) im ordentlichen Haushalt in Einnahme und
Ausgabe auf 6 626 081 DM
2) im ausserordentlichen Haushalt in Einnahme und
Ausgabe auf 2 06? 000 DM.
§ 2
Der Hebesatz der Kreisumlage wird auf 25 % der Steuerkraftmeßzahl
festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 550 000 DM festgesetzt.
§ 4
Der Gesamtbetrag der Darlehen die zur Bestreitung von Ausgaben
des ausserordentlichen Haushalts bestimmt sind, wird auf
1 100 000 DM festgesetzt.
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In einem Schlusswort führt der Vorsitzende aus, dass der
nun verabschiedete Haushaltsplan die Grundlage der Finanzwirtschaft
für das Rechnungsjahr 1951 ist und auch ein Ausblick auf die haupt
sächlichsten Aufgaben für das Jahr 1952 gibt. Zugleich spiegelt
sich in seinen Zahlen aber auch die im Laufe eines Jahres zu
leistende Arbeit. Der Vorsitzende dankt sämtlichen Beamten, Ange
stellten und Arbeitern des Kreisverbands für ihre Arbeit und treue
Diensterfüllung, zugleich auch im Namen des Kreistags.