Full text: Niederschrift über die 1. bis 7. Sitzung vom 12. Februar 1949 bis 5. Dezember 1951

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z § 7 
(Nichtöffentliche Sitzung) 
Vollzug der Umwandlung des Anstellungsverhältnisses der 
Verwaltungsaktuare Huber, Mißler, Schick und Schmid 
(Beamte auf Widerruf) in ein solches auf Zeit (10 Jahre). 
Auf Grund der Ermächtigung der Kreisversammlung hat der 
Kreisrat am 17.12.1947 die 4 Verwaltungsaktuare Huber, Mißler, 
Schick und Schmid gewählt und sie gemäß der Übergangsbestimmung 
des § 118 GO. bis zum Ablauf des 31.12.1948 als Beamte auf 
Widerruf angestellt. § 118 GO. lautet: "Die Anstellung des Ge 
rne indeaintmanns und des Verw.Aktuars erfolgt bis 31.12.1948 als 
Widerrufsbeamter. Das Innenministerium kann Ausnahmen zulassen, 
sowie den genannten Zeitpunkt anders festsetzen." 
v on der gesetzlichen Ermächtigung,diesen Zeitpunkt für 
die bisher auf Widerruf angestellten Verwaltungsaktuare anders 
festzusetzen, hat das Innenministerium keinen Gebrauch gemacht. 
Es ist daher gemäß § 54 GO. die Umwandlung des Anstellungsver 
hältnisses in ein solches auf Zeit, d.h. auf 10 Jahre,zu voll 
ziehen. § 54 Abs.2 GO. lautet: "Die Verwaltungsaktuare sind haupt 
amtliche Beamte des Kreisverbandes. Sie sind Beamte auf Zeit« 
ihre Amtszeit beträgt lo Jahre." ' 
Auf Antrag des Vorsitzenden wird einstimmig 
beschlossen, 
die bisher als Beamte auf Widerruf angestellten hauptamtlichen 
Verwaltungsaktuare Anton Huber in Laupheim, Karl Mißler in Laup 
heim, Karl Schick in Ummendorf und Kranz Xaver Schmid in Erolz 
heim mit Wirkung vom heutigen Tage ab als Beamte auf Zeit, d.h. 
auf 10 Jahre, anzustellen.
	        
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