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(Nichtöffentliche Sitzung. Mitglied Bürgermeister Sommer
ist gemäß Art.25 d.KreisOrdnung i.V. mit § 22 SO. bei der
Beratung und Entscheidung abgetreten).
Besetzung der zweiten, vom Innenministerium am 24.1.1949
genehmigten Stelle eines Verwaltungsamtmanns .
Die Kreisversammlung hat für die Verw.Aktuare sm 9.6.1948 auf
Antrag des Kreisrats durch einstimmigen Beschluß eine zweite Amtmanns
stelle der BesG-r.A 5 b geschaffen. Das Innenministerium als Aufsichts
behörde hat am 28.7.1948 zunächst nur die bereits am 19.11.1947 errichtete
eine Stelle genehmigt und mitgeteilt, daß die Entscheidung darüber, ob
eine zweite Amtmannstelle genehmigt werden könne, bis zur endgültigen
Entscheidung über die Einteilung der Aktuariatsbezirke, d.h. bis zum Jah
resende 1948 zurückgestellt werden müsse.
Mit Weisung vom 24.1.1949 hat das Innenministerium nunmehr
- nachdem es die Einteilung der Aktuariatsbezirke am 21.1.1949 genehmigte
auch den Beschluß der Kreisversammlung vom 9.6.1948 genehmigt, wonach zwei
Verwaltungsaktuarsstellen in die BesGr. A 5 b, davon eine künftig wegfäl- -
lend, eingereiht werden. Die Genehmigung erfolgte mit der Maßgabe, daß die
erste freiwerdende Verw.Aktuarsstelle der BesGr.A 5 b in eine" solche der
BesGr.A 4 c 1 umzuwandeln ist. Die Gruppe A 4 c 1 ist die Eingangsgruppe
für die Verwaltungsaktuare.
Der Kreisrat war sich mit der Kreisversammlung darüber einig,
daß von den 6 Verw.Aktuaren nach Lebensalter und Dienstzeit für die Über
tragung der Amtmannstellen die Verw.Aktuare Eh und Sommer in Betracht
kommen, ^ie Kreisversammlung übertrug denn auch am 3.11.1948 durch Mehr
heitsbeschluß dem Verw.Aktuar Eh die zuerst genehmigte Amtmannstelle.
Nachdem nunmehr auch die zweite Amtmannstelle genehmigt ist und besetzt
werden kann,,beantragt der Vorsitzende, diese Stelle dem Verw.Aktuar Al
bert Sommer in Biberach zu übertragen. Verw.Aktuar Sommer steht im 63.
nebensjahre, ist seit 48 Jahren im Verwaltungsdienst tätig und hat sieh
seit 1.8.1933 als Verw.Aktuar, wie schon zuvor als langjähriger Beamter
des Oberamts, bestens bewährt.
Mitglied Bürker unterstützt den Antrag des Vorsitzenden und
bittet um einmütige Zustimmung.
Ohne weitere Aussprache ergeht der einstimmige
Beschluß,
die ireie satzungsmäßige Stelle eines Verw.Amtmanns der BesGr.A 3 b
dem Verw.Aktuar Albert Sommer in Biberach zu übertragen.