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rumd 26 500 M, und bei Besoldung nach Stufe 1, d.h. bei Hichtanrechnung
von Vorzeiten auf das Besoldungsdienstalter noch rd.16 000 hJH. Der in
Erwägung gezogenen hälftigen Beteiligung des Spleis an dem 40 Aigen Pen
sionskassenzuschlag, zu der sich der Bewerber bereit erklärt hat, stehen
die Art.45 und 48 des Beamtengesetzes entgegen. Eine derartige Verein
barung zwischen Kreisverband und Spleis wäre rechtsunwirksam.
In der Aussprache treten die Mitglieder Zepf, Bürker, Adolf
Schilling und Kienle sowie Bürgermeister Hagel -Laupheim nachdrücklich
"für die Kandidatur Spleis ein. Mitglied Blank weist darauf hin, daß man
diese Angelegenheit im Zusammenhang mit der' heute bekanntgegebenen, aus
Ersparnisgründen erfolgten Kündigung von Schwerteschädigten’beim Kreis
ernährungsamt sehen müsse. Die Bevölkerung würde nicht ohne weiteres Ver
standnis haben für die Anstellung eines Kreisbaumeisters, der einen
Mehraufwand von 16 000 DJt verursache. Die Zustimmung zu der Mehrausgabe
sei daher eine G-ewissensfrage. Pür den Posten kämen nur Spleis oder
Kinzelbach in Betracht, nachdem der Bewerber Sattler keine Wasserbau
prüfung habe und auf eine solche auch bei der Anstellung von Stadt-und
Gemeindebau$ieistern Wert gelegt werde. Spleis habe nach seinen Zeugnis
sen und der Vorstellung den besseren Eindruck hinterlassen.
Mitglied Franz Schilling dankt Direktor Beuerle für seine Dar
legungen über die finanziellen Auswirkungen im Falle der Wahl des Be
weroers Spleis. man dürfe dabei aber nicht übersehen, daß diese Annahmen
und Berechnungen nypothetisch seien und daß die Auswirkungen gar nicht
übersehen werden könnten. Der -Bewerber Spleis verfüge über eine so emi—
nenue Berufserfahrung, die dem Kreis zugutekommen werde, sodaß seine An
stellung tatsächlich zu verantworten sei.
-Zei der geheimen Wahl entfallen bei 5 Stimmenthaltungen auf
die Bewerber
Stadtbaumeister Kinzelbach 2 Stimmen
Architekt Sattler 0 Stimmen
Baumeister Spleis 25 Stimmen,
sodaß
Franz Spleis, Baumeister in Laupheim
als zum Kreisbaumeister gewählt gilt.
Zusätzlich ergeht folgender
Besohluß:
1 *) Kreisbaumeister Spleis wird vom Tage seiner Ernennung ab, die
nach Eingang der Bestätigung des Innenministeriums zu vollziehen
ist, in die Planstelle der Besoldungsgruppe A 4 b 1 des Kreisbau
meisters mit dem Dienstsitz in Laupheim eingewiesen.
2 .) Vordienstzeiten werden auf das Besoldungsdienstalter nicht an^e-
rechnet. Das Besoldungsdienstalter des Beamten ist daher auf den
lag der Anstellung, d.h. der Aushändigung der Ernennungsurkunde
festzusetzen.
3 .) Auf die Beteiligung des Beamteh an der Zahlung des Zuschlags zur
orden-clicnen Umlage der Pensionskasse für Körperschaftsbeamte
wird verzichtet.