Full text: Niederschrift über die 1. bis 7. Sitzung vom 12. Februar 1949 bis 5. Dezember 1951

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rumd 26 500 M, und bei Besoldung nach Stufe 1, d.h. bei Hichtanrechnung 
von Vorzeiten auf das Besoldungsdienstalter noch rd.16 000 hJH. Der in 
Erwägung gezogenen hälftigen Beteiligung des Spleis an dem 40 Aigen Pen 
sionskassenzuschlag, zu der sich der Bewerber bereit erklärt hat, stehen 
die Art.45 und 48 des Beamtengesetzes entgegen. Eine derartige Verein 
barung zwischen Kreisverband und Spleis wäre rechtsunwirksam. 
In der Aussprache treten die Mitglieder Zepf, Bürker, Adolf 
Schilling und Kienle sowie Bürgermeister Hagel -Laupheim nachdrücklich 
"für die Kandidatur Spleis ein. Mitglied Blank weist darauf hin, daß man 
diese Angelegenheit im Zusammenhang mit der' heute bekanntgegebenen, aus 
Ersparnisgründen erfolgten Kündigung von Schwerteschädigten’beim Kreis 
ernährungsamt sehen müsse. Die Bevölkerung würde nicht ohne weiteres Ver 
standnis haben für die Anstellung eines Kreisbaumeisters, der einen 
Mehraufwand von 16 000 DJt verursache. Die Zustimmung zu der Mehrausgabe 
sei daher eine G-ewissensfrage. Pür den Posten kämen nur Spleis oder 
Kinzelbach in Betracht, nachdem der Bewerber Sattler keine Wasserbau 
prüfung habe und auf eine solche auch bei der Anstellung von Stadt-und 
Gemeindebau$ieistern Wert gelegt werde. Spleis habe nach seinen Zeugnis 
sen und der Vorstellung den besseren Eindruck hinterlassen. 
Mitglied Franz Schilling dankt Direktor Beuerle für seine Dar 
legungen über die finanziellen Auswirkungen im Falle der Wahl des Be 
weroers Spleis. man dürfe dabei aber nicht übersehen, daß diese Annahmen 
und Berechnungen nypothetisch seien und daß die Auswirkungen gar nicht 
übersehen werden könnten. Der -Bewerber Spleis verfüge über eine so emi— 
nenue Berufserfahrung, die dem Kreis zugutekommen werde, sodaß seine An 
stellung tatsächlich zu verantworten sei. 
-Zei der geheimen Wahl entfallen bei 5 Stimmenthaltungen auf 
die Bewerber 
Stadtbaumeister Kinzelbach 2 Stimmen 
Architekt Sattler 0 Stimmen 
Baumeister Spleis 25 Stimmen, 
sodaß 
Franz Spleis, Baumeister in Laupheim 
als zum Kreisbaumeister gewählt gilt. 
Zusätzlich ergeht folgender 
Besohluß: 
1 *) Kreisbaumeister Spleis wird vom Tage seiner Ernennung ab, die 
nach Eingang der Bestätigung des Innenministeriums zu vollziehen 
ist, in die Planstelle der Besoldungsgruppe A 4 b 1 des Kreisbau 
meisters mit dem Dienstsitz in Laupheim eingewiesen. 
2 .) Vordienstzeiten werden auf das Besoldungsdienstalter nicht an^e- 
rechnet. Das Besoldungsdienstalter des Beamten ist daher auf den 
lag der Anstellung, d.h. der Aushändigung der Ernennungsurkunde 
festzusetzen. 
3 .) Auf die Beteiligung des Beamteh an der Zahlung des Zuschlags zur 
orden-clicnen Umlage der Pensionskasse für Körperschaftsbeamte 
wird verzichtet.
	        
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