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§ 5
Einweisung des Kreisbäumeisters Richard Maier in die Plan-
stelle des Kreisbaumeist e rs mit dem Bienstsitz in Biberach
Der Vorsitzende trägt hiezu vor:
" Aus dem Bericht über die Kreisratssitzung vom 31.5.1949 haben
Sie den Antrag an den Kreistag zur Kenntnis genommen, den Kreisbau
meister Maier in die Planstelle des Kreishaumeisters mit dem Dienst
sitz in Biberach einzuweisen. Es handelt sich hier um die Herebei-
iührung eines formellen Beschlusses, der im Prinzip schon am 19.11.
1947 durch die Kreisversammlung gefasst wurde. Dort ist bei der Be
ratung über die Besetzung der Z Kreisbaumeisterstellen ausdrücklich
festgelegt worden, daß die Kreisbaumeisterstelle in Biberach für den
am 9.4.1945 zum Kreisbaumeister ernannten Bau-Ingenieur Richard
Maier, welcher sich damals noch in russ.Kriegsgefangenschaft befand,
vorzubehalten sei., Kreisbaumeister Maier steht seit 1.April 1936 im
Dienste des Kreisverbandes. Er war bei der Kreisbaumeisterstelle Bibe
rach zunächst im Privatrechtsverhältnis beschäftigt und wurde dann
im zuge der Landesehteilung von 1938 beamtenrechtlich angestellt und
in.die neugeschaffene Planstelle eines Bau-Ingenieurs eingewiesen.
Seine Ernennung zum Kreisbaumeister — unter gleichzeitiger Errichtung
einer Zusatzstelle der Bes.G-r.A 4 b 1 - erfolgte am 9.4.1945> nach
dem durch die zweite Verordnung über Maßnahmen auf dem. Gebiet des
_>eamuenrechts vom 9. Io. 1942 gesetzlich die Möglichkeit dazu gegeben
war. Die^Zusatzstelle trägt in der Bes.Satzung den Vermerk "künftig
wegfallend", d.h. sie ist bei Einweisung des Beamten in eine Plan-°
stelle des.ordentlichen Stellenplans wieder aufzuheben. - Kreisbau-
meister Maier ist im Vorjahre aus russ.Kriegsgefangenschaft zurückge-
kehrt und hat den Dienst bei der Kreisbaumeisterstelle Biberach am
15.10.1948 wieder aufgenommen. Nachdem er den rechtskräftigen'Spruch
der bprucnkammer IX mit dem Ergebnis "Mitläufer ohne Maßnahmen"* vor-
geiegu ha6,.kann er in die freie Planstelle des ^reisbäumeisters in
Biberach, die bis zum 1.April 1947 der verstorbene Kreisbäumeister
summier innehatte, eingewiesen werden. Gleichzeitig kann die seit
herige Zusatzstelle aufgehoben und die Bes.Satzung des Itreisverbandes
entsprechend geändert werden. - Ich füge hier noch an, daß durch die-
S ih„ te T len ^- n ^ e ^ slm g die bisherige Besoldung und das Besoldungsdienst'
^s Lr^eisbaumeisters Maier sich nicht ändern und daß auch keine
inanzielle mehroelastung für den Kreisverband damit verbunden ist."
Vorschlag des Vorsitzenden wird der nachstehende Antrag
es ^israts onne Aussprache einstimmig angenommen und zum
, n Beschluß
erhoben;
1.) Kreisbaumeister Richard Maier wird - ohne Änderung seines bis
herigen, auf 9.4.1945 festgesetzten Bes.Dienstlers S ier
Kes.Gr. a 4 b 1 - mit Wirkung vom 1.5.1949 in die Planstelle