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der Bes.Gruppe A 4 b 1 des Kreisbaumeisters mit dem Dienstsitz
in Biberach eingewiesen.
2 .) Die Zusatzstelle - künftig wegfallend - der Bes.Gruppe A 4 b 1
zur Planstelle der Bes.Gr.A 4 b 1 des Kreisbaumeisters mit dem
Dienstsitz in Laupheim wird mit Wirkung vom 1.5.1949 aufgehoben.
5 .) Die Bes.Satzung des Kreisverbandes wird wie folgt geändert:
a) bei Bes.Gruppe A 4 b 1 sind zu streichen die Einträge:
aa) "Der Kreisbaumeister (der derzeitige Stelleninhaber
ist für seine Person in Gruppe A 3 b)",
bb) "1 Kreisbaumeister; Zusatzstelle auf Grund des § Z
Abs.2 d.VO. vom 9.10.1942 (RGB1.I S.580); k.w. bei
Einweisung des Beamten in eine Planstelle des ordent
lichen Stellenplans - zu vgl. auch den Runderlaß des
BMI. vom 6.4.1943 (MBLiV. Sp. 575) ".
b) Reu einzufügen ist an Stelle des gestrichenen Eintrags
aa):
"1 Kreisbäumeister mit dem Sitz in Biberach."