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2.) Pehr wird, als Übergangsgeld, das Vierfache der Dienstbezüge
des letzten Monats (Juni 1945) im Gesamtbetrag von 895.20 DK
gewährt.
5.) Die Planstelle des Hausverwalters und Amtsboten am Kreisver
bandshaus in Biberach (künftig wegfallend) wird aufgehoben.
4.) Die Besoldungssatzung des Kreisverbandes wird wie folgt
geändert:
Bei Besoldungsgruppe A lo a ist zu streichen:
"Der Hausverwalter und Amtsbote am Kreisverbandshaus
in Biberach (künftig wegfallend)".
§ 7
Entlassung des früheren Hausmeisters und Maschinisten am
Kreiskrankenhaus Biberach, Richard Roth .
Hach der Zurruhesetzung des früheren Stelleninhabers wurde
die Planstelle der Bes.Gruppe 16 (A 10 a) des Hausverwalters und
Maschinisten am -^reiskrankenhaus Biberach durch Verfügung des Land
rats vom 15.6.1938 dem Betriebsschlosser Richard Roth, geb. am 4.6.
04, unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf , übertra
gen. Der Dienstantritt erfolgte am 2.5.1938. Das Bes.Dienstalter des
Beamten, welches nach den Vorschriften des Besoldungsgesetzes auf den
2.5.1938 ies uzuseuzen gewesen wäre, wurde auf 2.5.1934 vorgerückt,
da Roth vomm5.4.1923 bis zur Auflösung im Hovember 1923 und wieder
ab 1.4.1931 der HSDAP. als Mitglied Hr.27228 bzw. 509 168 angehörte,
und schon vor 1.4.1931 in der SA tätig war.
Durch Verfügung des Landrats vom 28.6.1945 wurde der Beam
te mit sofortiger Wirkung aus seinem Dienstverhältnis beim Kreisver-
band entlassen, mit dem Anfügen, d,aß über seine endgültige Rechts-
suellung zu gegebener Zeit nähere Weisung ergehen werde.°
.. , Unter Bezugnahme auf seine inzwischen erfolgte politische
Säuberung ^Mitläufer) erklärt sich Roth, welcher seit 1^/2 Jahren
als r>e 6 rie beschloss er bei der Firma Thomae beschäftigt ist, bereit,
seinen posten wieder zu übernehmen. Falls seine endgültige Entlas
sung ausgesprochen werde, oittet er um Gewährung des gesetzlichen
u bergangsgeldes.
.Da die von ihm erbetene Wiedereinstellung nicht möglich
ist, weil seine ±rürier innegehabte Stelle mit einem privatrechtlich
angestellten Hausmeister besetzt und eine andere für Roth in Frage
kommende Planstelle beim Kreisverband nicht vorhanden ist, wird auf
Antrag des Kreisrats einstimmig
beschlossen:
11 ) Der frühere Hausmeister und Maschinist (Beamter auf Widerruf)
aas^iem gern.Art.23 des Beamtengesetzes vom 8.4.1949
aus dem bienst des Kreisverbandes entlassen und ihm eine Ent
lassungsVerfügung zugestellt. X