Full text: Niederschrift über die 1. bis 7. Sitzung vom 12. Februar 1949 bis 5. Dezember 1951

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2.) Pehr wird, als Übergangsgeld, das Vierfache der Dienstbezüge 
des letzten Monats (Juni 1945) im Gesamtbetrag von 895.20 DK 
gewährt. 
5.) Die Planstelle des Hausverwalters und Amtsboten am Kreisver 
bandshaus in Biberach (künftig wegfallend) wird aufgehoben. 
4.) Die Besoldungssatzung des Kreisverbandes wird wie folgt 
geändert: 
Bei Besoldungsgruppe A lo a ist zu streichen: 
"Der Hausverwalter und Amtsbote am Kreisverbandshaus 
in Biberach (künftig wegfallend)". 
§ 7 
Entlassung des früheren Hausmeisters und Maschinisten am 
Kreiskrankenhaus Biberach, Richard Roth . 
Hach der Zurruhesetzung des früheren Stelleninhabers wurde 
die Planstelle der Bes.Gruppe 16 (A 10 a) des Hausverwalters und 
Maschinisten am -^reiskrankenhaus Biberach durch Verfügung des Land 
rats vom 15.6.1938 dem Betriebsschlosser Richard Roth, geb. am 4.6. 
04, unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf , übertra 
gen. Der Dienstantritt erfolgte am 2.5.1938. Das Bes.Dienstalter des 
Beamten, welches nach den Vorschriften des Besoldungsgesetzes auf den 
2.5.1938 ies uzuseuzen gewesen wäre, wurde auf 2.5.1934 vorgerückt, 
da Roth vomm5.4.1923 bis zur Auflösung im Hovember 1923 und wieder 
ab 1.4.1931 der HSDAP. als Mitglied Hr.27228 bzw. 509 168 angehörte, 
und schon vor 1.4.1931 in der SA tätig war. 
Durch Verfügung des Landrats vom 28.6.1945 wurde der Beam 
te mit sofortiger Wirkung aus seinem Dienstverhältnis beim Kreisver- 
band entlassen, mit dem Anfügen, d,aß über seine endgültige Rechts- 
suellung zu gegebener Zeit nähere Weisung ergehen werde.° 
.. , Unter Bezugnahme auf seine inzwischen erfolgte politische 
Säuberung ^Mitläufer) erklärt sich Roth, welcher seit 1^/2 Jahren 
als r>e 6 rie beschloss er bei der Firma Thomae beschäftigt ist, bereit, 
seinen posten wieder zu übernehmen. Falls seine endgültige Entlas 
sung ausgesprochen werde, oittet er um Gewährung des gesetzlichen 
u bergangsgeldes. 
.Da die von ihm erbetene Wiedereinstellung nicht möglich 
ist, weil seine ±rürier innegehabte Stelle mit einem privatrechtlich 
angestellten Hausmeister besetzt und eine andere für Roth in Frage 
kommende Planstelle beim Kreisverband nicht vorhanden ist, wird auf 
Antrag des Kreisrats einstimmig 
beschlossen: 
11 ) Der frühere Hausmeister und Maschinist (Beamter auf Widerruf) 
aas^iem gern.Art.23 des Beamtengesetzes vom 8.4.1949 
aus dem bienst des Kreisverbandes entlassen und ihm eine Ent 
lassungsVerfügung zugestellt. X
	        
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