-Zo-
3 .) Die Planstelle des Hausverwalters und Maschinisten am
Kreiskrankenhaus Biberach (künftig wegfallend) wird aufge
hoben.
4 .) Die Besoldungssatzung des Kreisverbandes wird'wie folgt
geändert:
Bei Besoldungsgruppe A lo a ist zu streichen:
"Der Hausverwalter und Maschinist am Kreiskrankenhaus
in Biberach ab 1.1.1939 (künftig wegfallend) 11 .
§ 8
Zustimmungserklärung zu Beschlüssen des Kreisrats
Auf Antrag des Vorsitzenden erteilt der Kreistag folgenden
Beschlüssen des Kreisrats ohne Aussprache seine
Zustimmung:
a) 8ggohluL vom 14.6.1949 über die Erneuerung der Heizungs-
ahlage im Kreiskrankenhaus Biberach durch den Einbau
zweier gußeiserner Gliederkessel mit einem Gesamtaufwand
von 2? 000 DUZ.
b) Beschluß vom 3o.4.1949 über die Übernahme eines Drittels
der Kosten der Schutzimpfung gegen Maul-und Klauenseuche
in Höhe von rund 5200 DK.
c) Beschluß vom 25.6.1949 über die am 1.7.1949 in Kraft ge
tretene Vereinigung des Kreiswirtschaftsamts mit dem
lx -reisernährungsamt zu einer einzigen Dienststelle unter
der Bezeichnung "Kreiswirtschäfts-und Ernährungsamt".