Full text: Niederschrift über die 1. bis 7. Sitzung vom 12. Februar 1949 bis 5. Dezember 1951

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Die Tagesordnung , umfassend 
1. Verpflichtung der Kreistagsmitglieder, 
2. Sreissatzung über die Erhöhung der Zahl der Mitglieder 
des Kreisrats auf 8 (gesetzliche Zahl: 6), 
3. Wahl des stv.Vorsitzenden des Kreistags 
4. Wahl von 8 Mitgliedern und 8 stv.Mitgliedern des Kreis 
rats aus der Mitte des Kreistags, 
5. Wahl von 4 ordentlichen und 4 stv.Mitgliedern des Ver 
waltungsrats der Kreissparkasse Biberach, 
6, Einrichtung einer Inneren Abteilung am Kreiskrankenhaus 
Biberach, 
7. Vollzug der Umwandlung des Anstellungsverhältnisses der 
Verwaltungsaktuare Huber, Mißler, Schick und Schmid 
(Beamte auf Widerruf) in ein solches auf Zeit (10 Jahre), 
8. Besetzung der zweiten, vom Innenministerium am 24.1.1949 
genehmigten Stelle eines Verwaltungsamtmanns, 
9. Verschiedenes, 
ist den Mitgliedern des Kreistags am 1.2.1949 mit der Einladung 
zugegangen. 
, _ Zu der Sitzung wurde auch die Militärregierung einge ¬ 
laden. Sie ist nicht vertreten. 
In der Kreispresse wurde auf die Sitzung des Kreis 
tags hingewiesen. Die Kreispresse ist vertreten und wird vom 
Vorsitzenden begrüßt. 
Mit dem Namensaufruf von Z0 Mitgliedern verbindet 
der Vorsitzende die Peststellung der Beschlußfähigkeit. 
Der Kreisrat hat davon abgesehen, die Niederschrift 
über die letzte Sitzung der Kreisversammlung, wie sonst üblich, 
drucken zu lassen, da der Hauptteil - nämlich die Beratung des 
i!alles Dr.Maier und die Stellungnahme der Kreisversammlung zur 
Wiedereinsetzung des Sparkassendirektors Zahn in seine früheren 
Beamtenrechte - nicht öffentlich verhandelt wurde und sich daher 
für eine Drucklegung nicht eignet. 
" ^on der Verlesung der 25 engbeschriebene Schreibma 
schinenseiten umfassenden Niederschrift wird auf Vorschlag des 
Vorsitzenden aus Zeitgründen abgesehen. Statt dessen erklärt sich 
der Kreistag mit der Auflegung der Niederschrift beim Landratsamt 
zur Einsichtnahme durch die Mitglieder des Kreistags einverstanden. 
„ Zu der vorliegenden Tagesordnung werden Änderungs-oder 
zusatzanträge aus der Mitte des Kreistags nicht gestellt. 
Der Kreistag tritt in die Tagesordnung ein. 
Der Vorsitzende bekräftigt diese Verpflichtung durch 
Handschlag unc händigt nach den Bestimmungen des DBG. jedem Mit- 
eine Urkunde über die Berufung in das Beamtenverhältnis und 
die Bestellung als hhrenbeamter des Kreises aus. 
Verpflichtung der Kreistagsmitglieder 
, , Gemäß Art.23 Abs.2 der Kreisordnung werden die Mitglie ¬ 
der cies Kreistags vom Vorsitzenden in feierlicher Perm auf die' ge 
wissenhafte Erfüllung ihrer Amtspflichten 
verpflichtet .
	        
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