Full text: Niederschrift über die 1. bis 7. Sitzung vom 12. Februar 1949 bis 5. Dezember 1951

-7- 
Einleitend. führt der Vorsitzende ans: 
gaben. 
Beratung sein wird, 
unc 
gestellt hat, 
auf 
nkenhaussektor 
sbaus und 50 000 M auf die Verstärkung 
andwirtschaf11 iche Sc' .ul- 
30 000 BL auf die Pör- 
Zu der vorliegenden Tagesordnung werden Anderungs-oder Zusatz- 
nträge nicht gestellt. 
D r Kreistag tritt in die Tagesordnung ein. 
Haushaltsplan des Kreisverbandes für das Bechn.Jahr 1949 
entfallen 26 000 Bi. 
Von dem restlichen fünftel 
wesen, 70 000 M auf den K 
derung des sozialen Wohnung 
der Betriebsmittelrücklage. 
das hente Gegenstand besonderer 
zu welchem der Kreisrat im einzelnen Antrag 
Bas Innenmlnisteriura als Aufsichtsbehörde hat geven den Ent 
wurf im Prinzip keine Einwendungen erhoben, da der Haushaltsplan 
oO spaisa-.i und zweckbedingt wie möglich aufgestellt wurde. 
Vorn Kreisrat ist beschlossen worden, an den Kreistag den An 
trag zu suellen, den ordentlichen Haushaltsplan 1949 in Einnahmen 
Id.H.j-.Sie werden mit dem Kreisrat und der Verwaltung darin über— 
eins uImmen, daß die Beratung des Haushaltsplans 1 Monat vor Ab— 
lauf jles^Redyaungsgahres unerwünscht ist und daß eine normale Wirt 
schaftsführung die Verabschiedung des Haushaltsplanes, wenn nicht 
vor Beginn,des Rechnungsjahres, so doch mindestens im "Laufe der 
ersten drei Konnte, zur Voraussetzung haben müsste. 
Biese Forderung ist für den Staatshaushaltsplan in Art.80 
unserer Landesverfassung verankert, was jedoch nicht verhindern 
konnte, da^ z.B. das ordentliche Staatshaushaltsgesetz für den 
BA-Zuitraum 1948 vom Landtag erst am 5.Oktober 1949 und das Gesetz 
über den Finanz-und Lastenausgleich 1949 erst am 16.Dezember 1949 
endgültig beschlossen worden sind. Biese Verzögerung ist bedingt 
durch das Vetorecht der Besatzungsmacht und dadurch, daß unser Land 
ein Glied der,Bundesrepublik ist und seinen Etat mit dem Bundes- 
naushalt abstimmen muss. Endlich darf nicht übersehen werden, daß 
uer Staatsaufbau nocn nicht abgeschlossen ist und der Zusammenbruch 
von 1945 unser schon immer kompliziert gewesenes Steuersystem 
vollends in Unordnung brachte, sodaß seine Neuordnung auf Bundes-, 
Lander-und Gemeindebasis noch geraume Zeit .erfordern wird. 
_ Bei aer Abhängigkeit des Kreisverbandshaushalts vom Finanz- 
una Lastenausgleich zwischen Land , Gemeinden und Gemeindeverbänden 
una der neuer erstmaligen Anordnung, daß der Haushaltsplanentwurf 
nach 3- ratung durch den Kreisrat und vor Verabschiedung durch den 
Kreistag der Aufsichtsbehörde vorzulegen sei, wenn mit '4/3 der Um 
lage 1948 kein Haushaltsausgleich erzielt werden kann, mußte not 
gedrungen eine beträchtliche Verzögerung eintreten. 
Mit der Tagesordnung ist Ihnen zur vorläufigen Unterrich- 
tung ein besonderer Entwurf des Haushaltsplanes zugegangen. Bei 
diesem Entwurf handelt es sich um den ordentlichen Haushaltsplan. 
Ein außerordentlicher Haushaltsplan war nicht aufzustellen. 
Der Haushaltsplan enthält zu rund 4/5 zwangsläufige, durch 
Geseuz, Lastenausgleich und Bespldungs-und Tarifordnungen^, sowie 
durch 3 Vorausbeschlüsse des Kreistags vom 14.7.1949 bestimmte Aus-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.