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Einleitend. führt der Vorsitzende ans:
gaben.
Beratung sein wird,
unc
gestellt hat,
auf
nkenhaussektor
sbaus und 50 000 M auf die Verstärkung
andwirtschaf11 iche Sc' .ul-
30 000 BL auf die Pör-
Zu der vorliegenden Tagesordnung werden Anderungs-oder Zusatz-
nträge nicht gestellt.
D r Kreistag tritt in die Tagesordnung ein.
Haushaltsplan des Kreisverbandes für das Bechn.Jahr 1949
entfallen 26 000 Bi.
Von dem restlichen fünftel
wesen, 70 000 M auf den K
derung des sozialen Wohnung
der Betriebsmittelrücklage.
das hente Gegenstand besonderer
zu welchem der Kreisrat im einzelnen Antrag
Bas Innenmlnisteriura als Aufsichtsbehörde hat geven den Ent
wurf im Prinzip keine Einwendungen erhoben, da der Haushaltsplan
oO spaisa-.i und zweckbedingt wie möglich aufgestellt wurde.
Vorn Kreisrat ist beschlossen worden, an den Kreistag den An
trag zu suellen, den ordentlichen Haushaltsplan 1949 in Einnahmen
Id.H.j-.Sie werden mit dem Kreisrat und der Verwaltung darin über—
eins uImmen, daß die Beratung des Haushaltsplans 1 Monat vor Ab—
lauf jles^Redyaungsgahres unerwünscht ist und daß eine normale Wirt
schaftsführung die Verabschiedung des Haushaltsplanes, wenn nicht
vor Beginn,des Rechnungsjahres, so doch mindestens im "Laufe der
ersten drei Konnte, zur Voraussetzung haben müsste.
Biese Forderung ist für den Staatshaushaltsplan in Art.80
unserer Landesverfassung verankert, was jedoch nicht verhindern
konnte, da^ z.B. das ordentliche Staatshaushaltsgesetz für den
BA-Zuitraum 1948 vom Landtag erst am 5.Oktober 1949 und das Gesetz
über den Finanz-und Lastenausgleich 1949 erst am 16.Dezember 1949
endgültig beschlossen worden sind. Biese Verzögerung ist bedingt
durch das Vetorecht der Besatzungsmacht und dadurch, daß unser Land
ein Glied der,Bundesrepublik ist und seinen Etat mit dem Bundes-
naushalt abstimmen muss. Endlich darf nicht übersehen werden, daß
uer Staatsaufbau nocn nicht abgeschlossen ist und der Zusammenbruch
von 1945 unser schon immer kompliziert gewesenes Steuersystem
vollends in Unordnung brachte, sodaß seine Neuordnung auf Bundes-,
Lander-und Gemeindebasis noch geraume Zeit .erfordern wird.
_ Bei aer Abhängigkeit des Kreisverbandshaushalts vom Finanz-
una Lastenausgleich zwischen Land , Gemeinden und Gemeindeverbänden
una der neuer erstmaligen Anordnung, daß der Haushaltsplanentwurf
nach 3- ratung durch den Kreisrat und vor Verabschiedung durch den
Kreistag der Aufsichtsbehörde vorzulegen sei, wenn mit '4/3 der Um
lage 1948 kein Haushaltsausgleich erzielt werden kann, mußte not
gedrungen eine beträchtliche Verzögerung eintreten.
Mit der Tagesordnung ist Ihnen zur vorläufigen Unterrich-
tung ein besonderer Entwurf des Haushaltsplanes zugegangen. Bei
diesem Entwurf handelt es sich um den ordentlichen Haushaltsplan.
Ein außerordentlicher Haushaltsplan war nicht aufzustellen.
Der Haushaltsplan enthält zu rund 4/5 zwangsläufige, durch
Geseuz, Lastenausgleich und Bespldungs-und Tarifordnungen^, sowie
durch 3 Vorausbeschlüsse des Kreistags vom 14.7.1949 bestimmte Aus-