Full text: Niederschrift über die 1. bis 7. Sitzung vom 12. Februar 1949 bis 5. Dezember 1951

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Ange st eilten und Arbeitern des Kreisverbandes alt Bruttodienst beziigen 
bis zu 400 D.Ä als Weihnachtsbeihilfe ein Grundbetrag von 30 DJi und 
für die Ehefrau und jedes kinderzuschlagsberechtigte Kind eia Zuschlag, 
von 5 BÄ' gewährt worden sei. Der Kreisverband sei mit der Gewährung 
der Beihilfen dem Beispiel einer Zeihe von Städten gefolgt, dem Betrag.- 
nach jedoch wesentlich unter den von der Kehrzahl anderer Körperschaf 
ten. varwilligten Sätze geblieben. 
Kreisobmann Dobler hält Einsparungen und Vereintacnungsraßnah 
men bei den Verwaltungsaktuariaten für notwendig. Es sollte möglich 
sein, z.B. die Steuergeschäfte und andere Obliegenheiten ces Verwal 
tung saktuars einem befähigten Wichtfachbürgermeister zu übertragen, 
um so die Aktuariatskosten für die betreffende Gemeinde senken zu kön 
nen. Bei den hohen Aktuariatskosten würde es sich eine größere Landge 
meinde künftig nicht mehr leisten können, einen Wichtfachmann zum Bür 
germeister zu wählen. o-nvi 
Kreisamtsdirektor Beuerle , daß nach seinen Beobachtungen die 
Verwaltungsaktua.re und ihre" Hilfskräfte voll ausgelastet seien. Wenn 
ein Bezirk aufgehoben würde, müssten mehr Angestellte beschäftigt und 
infolge der größeren Entfernungen höhere Reisekosten bezahlt werden, 
sodaß die Einsparungen nicht nennenswert wären. Der hohe Aufwand auf 
die Aktuariate sei durch die unverhältnismäßig gesteigerte Pensions 
kassenumlage bedingt. So wie z.B. der Bund an die Träger der Sozial 
versicherung erhebliche Zuschüsse leiste, um ihnen die Bentenleistun- 
gen zu ermöglichen, müsse auch das Land sich am Aufwand auf die Lei 
stungen der Pensionskasse beteiligen. 
Mitglied Bürgermeister und Verw.Amtmann a.D.Killer setzt sich 
unter Hinweis auf seine Ausführungen in früheren Sitzungen für eine 
im Interesse der Gemeinden und der Bevölkerung gelegene Intensivie 
rung der Tätigkeit der Aktuare ein. Je größer die Zahl der Aktuare 
sei, desto weniger Angestellte würden benötigt. Außerdem hänge die 
Höhe der Staatszuschüsse von der Zahl der Aktuariate ab. So hätten 
z.B. die Kreise Calw und Tuttlingen, entsprechend ihrer höheren Zahl 
an Aktuariaten, Staatszuschüsse erhalten, die das Mehrfahe des Zuschus 
ses für den Kreis Biberach ausmachten. 
Mitglied Kienle bemerkt, daß es sich bei diesen Zuschüssen eben 
falls um Steuergelder handle. Die Landtagsabgeordneten des Kreises 
sollten sich für eine stärkere Bezuschussung des Kreises Biberach ein 
setzen. 
Mitglied Kranz erklärt, daß für die Bemessung dieser Zuschüsse 
ein anderer Schlüsse'! gefunden werden müsse; etwa die Gemeinde-oder 
Einwohnerzahl, aber niemals die Zahl der Aktuariate. 
Mitglied Dr.Braun bittet, Schritte zu unternehmen, um einen 
Ausgleich dieser Ungerechtigkeit herbeizuführen. 
Der Vorsitzende will versuchen, bei' der Zuweisung für 1950 
eine höhere" Quote" zu erreichen. 
Zu Haushaltsstelle 021 teilt der Vorsitzende mit, daß sämt 
lichen Angestellten des Kreisernährung samt's, mit Ausnahme des Leiters, 
Dipl.Landwirt Sick, gekündigt worden sei. Es werde versucht werden, 
Herrn Sick bei der staatlichen Verwaltung'weiter zu beschäftigen. 
Kreisamtsdirektor Beuerle bemerkt, daß die '.Zündi ungsfrist je- 
nach der Dauer der Dienstzeit" bis zu 6 Monaten betrage. Die Auffassung 
der Verwaltung, daß es sich bei den Angestellten des Kreisernährungs 
amts um sog.Kriegsaushilfsangestellte handle, denen mit nur zwei 
wöchiger Kündigungsfrist gekündigt werden könne, sei vom Arbeitsgericht 
nicht geteilt worden; den Klagen dreier Angestellter auf Einhaltung 
der längeren Kündigungsfrist nach der T0.A sei daher stattgegeben wor 
den. Hach eingehender Prüfung habe leider festgestellt werden müssen, 
daß innerhalb des Kreisverbandes keine Möglichkeit zu anderweitiger 
Beschäftigung der ebenfalls gekündigten Schwerbeschädigten bestehe, 
da ihnen die beruflichen Voraussetzungen für den reinen Bürodienst 
fe Ion. Das KreisSozialamt und das Arbeitsamt würden alles daran setze] 
um. auch die Schwerbeschädigten' wieder in den Arbeitsprozeß einzuglie 
dern. Auch nach dem Ausscheiden der Schwerbeschädigten erfülle der
	        
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