Full text: Niederschrift über die 1. bis 7. Sitzung vom 12. Februar 1949 bis 5. Dezember 1951

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§ 2 
Pach ä rztliche Versor^img der i nnerer halle . an 
Xre i s L:z a nlenhaas~Bi Qe racn 
In der Sitzuine veei 12.pebru.ar v.J. hat der Vor ritsende 
ausgeführt, daß es zur'Lösun_ der dringlich gewordenen präge der 
Inneren Abteilung am Kreiskrankenhaus Biberach zwei Wege gebe. 
Kan könne diese Abteilung entweder durch einen zugelassenen Inter 
nisten' betreuen lassen oder aber dem Chefarzt., der,.Chirurg' sein 
werde, einen Pachinternisten beigeben. Der Kreistag sich zunächst 
für die Zulassung eines Bachinternisten entschieden, von der Erwä 
gung ausgehend, daß ein solcher dem Krankenhaus keinen Auf .and ver 
ursachen, sondern Gebühren für die Benutzung der Krankenhausein- 
richtung abführen würde, während der an zustellende Assistent zu be 
solden wäre. Es wurde daher am 12.Bebruar 1949 vom Kreistag beschlos 
sen, 
1. am Kreiskrankenhaus Biberach eine Innere Abteilung mit vor 
läufig bis zu 20 Betten einzurichten, 
2. die Leitung und Betreuung dieser Abteilung einem Facharzt 
für innere Krankheiten zu übertragen, der als Privatarzt am 
KreisKrankenhaus zugelassen wird, . 
3. die Stelle des leitenden Arztes der Inneren Abteilung am 
Kreiskrankenhaus Biberach zur Bewerbung auszuschreiben. 
Im Laufe von 6 Beratungen, über die die Mitglieder des 
Kreistags durch die Sitzungsberichte jeweils kurz unterrichtet wur 
den, ist der Kreisrat zu der Überzeugung gelangt, daß die ärztliche 
Versorgung der inneren Krankheitsfälle nicht einem sog.Belegarzt, 
d.h. einem am Krankenhaus zuzulassenden Facharzt, sondern einem Bach - 
arzt übertragen werden sollte, der in ein Anstellungsverhältnis zum 
Krankenhaus tritt. Als Begründung dafür ist folgendes anzuführen: 
In Biberach und Ochsenhausen befinden sich Z Bachinternisten mit Zu 
lassung zur kassenärztlichen Tätigkeit. Balls nun die ärztliche Ver 
sorgung der Inneren Abteilung nicht einem 'dieser bereits im Kreise 
Biberach zugelassenen Bachinternisten übertragen würde, muß damit ge 
rechnet werden, daß sich dem Gesuch tun Zulassung eines auswärtigen 
Bacharztes ernstliche Schwierigkeiten- entgegenstellen werden, welche 
durch die Bedürfnisfrage und die Überbesetzung des ÄrzteStandes be 
dingt sind, m.a.'ff., die Bedürfnisfrage hinsichtlich der Zulassung 
eines 4.Bachinternisten könnte verneint werden. Die Zulassung zur 
Kassentätigkeit stellt ein,, besonderes Verfahren dar, in welchem der 
aus Vertretern der Ärzteschaft und der Krankenkassen bestehende Zu 
las sungs aus schuß nach freiem Ermessen über die Bedürfnisfrave ent 
scheidet . 
.Dazu kommt, daß die gegenwärtige und in Kürze noch nicht 
zu beseitigende Raumbeschränkung im Krankenhaus die Bi1dun einer ei 
gentlichen, in sich abgeschlossenen Fachabteilung für innere Krank 
heiten vorläufig nicht zulässt und daß unter den gegebenen Verhält-
	        
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