Full text: Niederschrift über die 1. bis 7. Sitzung vom 12. Februar 1949 bis 5. Dezember 1951

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§ 3 
Wahl des stv.Vorsitzenden des Kreistags 
Hach Art.38 der Kreisordnung wird der Landrat in seiner 
Eigenschaft als Vorsitzender des Kreistags durch den vom Kreis 
tag aus seiner Mitte gewählten Stellvertreter vertreten. 
Auf Vorschlag des Vorsitzenden wählt der Kreistag ein 
stimmig durch Zuruf den bisherigen Inhaber dieses Amtes, 
Bürgermeister Leger in Biberach, 
zum stellvertretenden Vorsitzenden des Kreistags. 
§ 4 
Wahl von 8 Mitgliedern und 8 stv.Mitgliedern 
'd'e's' Kreisrats'. 
Auf Grund von Art.30 der Kreis Ordnung i.V. mit § 1 der 
heute beschlossenen Kreissatzung (§ 2 d.Niederschrift) hat 
der Kreistag 8 ordentliche Mitglieder des Kreisrats und für 
jedes Mitglied 1 Stellvertreter zu wählen. 
Mitglied Kranz bringt zum Ausdruck, daß sich für die 
kleine Minderheit 'der DVP. entweder die Möglichkeit der Oppo 
sition oder der Mitarbeit zum Wohle des Ganzen biete. Er er 
klärt, daß die Vertreter der DVP. jederzeit zu loyaler Zu 
sammenarbeit bereit seien. Es empfehle sich, in einer Demo 
kratie möglichst alle Parteien an der Verantwortung zu betei 
ligen. Wenn die Mehrheitspartei der CDU. die dargebotene Hand 
ergreife, so sei das nicht nur eine faire Geste, sondern die 
CDU. brächte damit zum Ausdruck, daß sie das Wohl des Kreises 
über die Parteiinteressen stelle. Aus diesen Erwägungen heraus 
bittet Mitglied Kranz, der DVP. den 8.Sitz im Kreisrat zu über 
lassen. 
Der Vo rsitzende weist darauf hin, daß sich die Vertretung 
der SPD. in dem vor 2 Jahren gebildeten Kreisrat bewährt und 
ihre Mitarbeit sich ersprießlich ausgewirkt habe. Er würde 
die Wahl eines Vertreters der DVP. in den Kreisrat begrüßen. 
Mitglied Bürker drückt seine Genugtuung darüber aus,daß 
die Vertreter der DVP. zur Mitarbeit bereit seien. Die CDU. 
hege keineswegs die Absicht, ihre Position als Mehrheitspartei 
auszunutzen und werde der DVP. den 8.Sitz im Kreisrat gerne 
zur Verfügung stellen. 
Mitglied Blank bemerkt, daß die Wahl des Kreisrats im Hin 
blick auf Art. 29 d'er Kreis Ordnung, wie schon in der letzten 
Kreisversammlung, nicht einfach sein werde. Es komme bei einen 
Vorschlag darauf an, die Parteien, wie sie aus der Wahl hervor 
gegangen seien, sowie die einzelnen Teile und Stände des K re ises 
in einer den Interessen des Kreises Hechnung tragenden Art und 
Weise im Kreisrat zu vereinigen. Man werde daher versuchen müssen,
	        
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