die Bedenken gegen, die Vorausbelastung des Haushalts 1950 zurück
stellen.
Mitglied Abg. Ganser weist daraufhin, daß es sich bei diesen
Gemeinschaftseinrichtungen um eine werbende Kapitalanlage handle,und
bittet, dem Antrag des Kreisrats zuzustimmen.
ICreisobmann Dobler erklärt, daß auch der -^reisBauernverband
es sehr begrüssen würde, wenn der Kreistag sich zur finanziellen
Förderung dieser Gemeinschaftsanlagen entschließen könnte.
3s ergeht der einstimmige
Beschluß:
Als Förderungsbeitrag des Kreisverbandes zur Schaffung besonderer
kommunaler Einrichtungen auf dem Lande werden 25 000 DM in den Haus
haltsplan 1950 eingestellt.
§ 5
Änderung der Einteilung der Verwaltungsbezirke
Die Gemeinden Berkheim und Tannheim sind durch die Kahl eines
fachmännisch vorgebildeten ehrenamtlichen Bürgermeisters bzw. durch
die Anstellung eines Gemeindeautmanns ab 1.4.1949 aus dem Vern.Bezirk
in mrOlzheim ausgeschieden. Da der Bezirk VI nach diesem Ausfall nur
noch aus 5 Gemeinden mit 5767 Einwohnern bestanden hätte, wurden ihm
durch Beschluß des Kreisrats vom 14.IG.1949 zum Ausgleich ab 1.2.1949
die Gemeinden Di et mann s und Unt er schw arz ach zugewiesen, welche bis da-
hin auf Grund einer Vereinbarung mit dem Kreisverband langen vom Verw.
A :tuariat Wurzach betreut worden waren. Bär Verw.Bezirk VI erfuhr da
durch wieder eine Vergrößerung auf 7 Gemeinden mit 5574 Einwohnern.
Gegen diese vorläufig getroffene Regelung haben die beiden Ge
meinden keine Einwendung erhobZn.
Dem Antrag des Kreisrats entsprechend wird
beschlossen ,
die Einteilung der Verwaltungsbezirke in der Weise zu ändern, daß mit
Rückwirkung vom 1.2.1949 die Gemeinden Dietmanns und Unterschwarzach
dem Verwaltungsbezirk VI Erolzheim zugewiesen werden.