( ITichtöffentliche Sitzumg )
§ 11
Umwandlung einer Zusatzplansteile der Besoldungsgruppe A 4 c 2
in eine Stelle des ordentl.Stellenplans und Üi>ertragung aieser
Stelle an den hreis-Obersekretär Haidt. ,
I. Die Stelle des Kreisinspektors beim Kreissozialamt ist
eine Zusatzplanstelle, die sr.Zt. auf Grund der Zweiten Verordnung
über "aßnahmen auf dem Gebiet des Beamtenrechts von 9.10.1942
( .GBl. I S. 58o) zur Planstelle der 3es.Gr. A 4 b 1 des Verws.lt ungs-
aktuars Denser in Laupheim errichtet wurde, da dieser im Kriege
nach Erreichung der Altersgrenze im Dienst verblieben war. nach
dem das Beamtenverhältnis des Verwaltungsaktuars Denser infolge
seiner Zurruhesetzung beendet ist, erscheint es zweckmäßig, die
am 8.12.1943 errichtete und am Zo.1.1944 dem Kreisinspektor Korner
übertragene Zusatzplanstelle in eine Planstelle des ordentlichen
Stellenplanes umzuwandeIn.
Bür die weitere Beibehaltung der Stelle besteht ein drin
gendes Bedürfnis, da der Arbeitsanfall beim KreisSozialamt in den
letzten Jahren infolge der 'Währungsreform und der Zuweisung von
Heimatv ert he bene n laufend zugenommen hat und auf absehbare Zeit
keine Minderung erfahren wird.
II. Nachdem der Kreistag heute beschlossen hat, dem bisherigen
Inhaber der „Zusatzplanstelle, Kreisinspektor.Homer, die freie Plan
stelle des nreisOberinspektors beim Kreissozialamt zu Überträgen,
kann die dadurch freiwerdende und in■eine Stelle des ordentlichen
Stellenplans umzuwandelnde Zusatzplanstelle eines KreisInspektors
der BesGr.A 4 c 2 dem Kreis-Obersekretär 'Bäidt übertragen werden.
Haidt steht seit 22^/2 Jahren im Dienste des Kzeisverbandes
und hat die Staatsprüfung für den gehobenen Verwaltungsdienst im
Dezember 1942 nachgeholt. Bereits am 9.6.1948 wurde ihn von der
KreisVersammlung die am gleichen Tage geschaffene Stelle des Kreis-
Inspektors beim Kreiswirtschaftsamt .übertragen. Die Ernennung konnte
jedoch nicht vollzogen werden, da'das Innenministerium die Errich
tung dieser Stelle nicht genehmigte, weil das Kreiswirtschäftsamt
nicht als Dauereinrichtung gelten konnte. Haidt ist seit 1.7.1949 ,
d.h. seit der Vereinigung des Kreiswirtschaftsamts mit dem Krchiser-
nähungs8'rty dem Kreissozialamt zur Dienstleistung zugeteilt, nachdem
er lo Jahre lang das Kre iswirt Schafts eilt tadellos geführt hat.
Der Kreisrat hat beschlossen, an den Kreistag den Antrag J
zu stellen, die am 8.12.1943 errichtete Zusatzplanstelle eines Kreis
Inspektors der BesGr.A 4 c 2 ab 1..1.1950 in eine Stelle des ordent
lichen Stellenplanes 'mz uw and ein und die Beyol düng ssatz ung des Kreis
verbandes entsprechend zu ändern.
Der Kreisrat hat weiter beschlossen, zu beantragen, diese