Full text: Niederschrift über die 1. bis 7. Sitzung vom 12. Februar 1949 bis 5. Dezember 1951

( ITichtöffentliche Sitzumg ) 
§ 11 
Umwandlung einer Zusatzplansteile der Besoldungsgruppe A 4 c 2 
in eine Stelle des ordentl.Stellenplans und Üi>ertragung aieser 
Stelle an den hreis-Obersekretär Haidt. , 
I. Die Stelle des Kreisinspektors beim Kreissozialamt ist 
eine Zusatzplanstelle, die sr.Zt. auf Grund der Zweiten Verordnung 
über "aßnahmen auf dem Gebiet des Beamtenrechts von 9.10.1942 
( .GBl. I S. 58o) zur Planstelle der 3es.Gr. A 4 b 1 des Verws.lt ungs- 
aktuars Denser in Laupheim errichtet wurde, da dieser im Kriege 
nach Erreichung der Altersgrenze im Dienst verblieben war. nach 
dem das Beamtenverhältnis des Verwaltungsaktuars Denser infolge 
seiner Zurruhesetzung beendet ist, erscheint es zweckmäßig, die 
am 8.12.1943 errichtete und am Zo.1.1944 dem Kreisinspektor Korner 
übertragene Zusatzplanstelle in eine Planstelle des ordentlichen 
Stellenplanes umzuwandeIn. 
Bür die weitere Beibehaltung der Stelle besteht ein drin 
gendes Bedürfnis, da der Arbeitsanfall beim KreisSozialamt in den 
letzten Jahren infolge der 'Währungsreform und der Zuweisung von 
Heimatv ert he bene n laufend zugenommen hat und auf absehbare Zeit 
keine Minderung erfahren wird. 
II. Nachdem der Kreistag heute beschlossen hat, dem bisherigen 
Inhaber der „Zusatzplanstelle, Kreisinspektor.Homer, die freie Plan 
stelle des nreisOberinspektors beim Kreissozialamt zu Überträgen, 
kann die dadurch freiwerdende und in■eine Stelle des ordentlichen 
Stellenplans umzuwandelnde Zusatzplanstelle eines KreisInspektors 
der BesGr.A 4 c 2 dem Kreis-Obersekretär 'Bäidt übertragen werden. 
Haidt steht seit 22^/2 Jahren im Dienste des Kzeisverbandes 
und hat die Staatsprüfung für den gehobenen Verwaltungsdienst im 
Dezember 1942 nachgeholt. Bereits am 9.6.1948 wurde ihn von der 
KreisVersammlung die am gleichen Tage geschaffene Stelle des Kreis- 
Inspektors beim Kreiswirtschaftsamt .übertragen. Die Ernennung konnte 
jedoch nicht vollzogen werden, da'das Innenministerium die Errich 
tung dieser Stelle nicht genehmigte, weil das Kreiswirtschäftsamt 
nicht als Dauereinrichtung gelten konnte. Haidt ist seit 1.7.1949 , 
d.h. seit der Vereinigung des Kreiswirtschaftsamts mit dem Krchiser- 
nähungs8'rty dem Kreissozialamt zur Dienstleistung zugeteilt, nachdem 
er lo Jahre lang das Kre iswirt Schafts eilt tadellos geführt hat. 
Der Kreisrat hat beschlossen, an den Kreistag den Antrag J 
zu stellen, die am 8.12.1943 errichtete Zusatzplanstelle eines Kreis 
Inspektors der BesGr.A 4 c 2 ab 1..1.1950 in eine Stelle des ordent 
lichen Stellenplanes 'mz uw and ein und die Beyol düng ssatz ung des Kreis 
verbandes entsprechend zu ändern. 
Der Kreisrat hat weiter beschlossen, zu beantragen, diese
	        
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