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mngevzandelte Stelle eines Kreis Inspektors der BesG-r. A 4 c 2 ;ait
Wirkung von 1.1.1950 den Kreis-OberSekretär Peter Haidt, geb. am
14.4.1900 in Bühl, Kreis Tübingen, zu übertragen.
Ohne Aussprach- wird, den Anträgen des Kreisrats ent
sprechend, einstinnig
beschlo sse n:
1. Die am 8.12.1943 errichtete Zusatzplanstelle eines Kreisinspek
tors der Bes. G-r.A 4 c 2 wird ab 1.1.1950 in eine Stelle des
ordentlichen Stellenplans - Kreisinspektor der Besoldungsgruppe
A 4 c 2 beim Kreissozialamt - umgewandelt.
2. Die Besoldungssatzung des Kreisverbandes wird wie folgt geän
dert :
a) Bei Besoldungsgruppe A 4 c 2 werden die Worte:"1 Kreis
inspektor; Zusatzstelle auf Grund des § 3 Abs.2 der V0.
vom 9.10.1942 (KGB1.I S.580); k.w. bei Einweisung des
Beamten in eine Planstelle des ordentlichen Stellenplanes;
vgl. auch den Bunderlaß des Rdl. vom 6.4.1943 (LIBliV.Sp. 575) 11
I
■e strichen.
b) Bei Besoldungsgruppe A 4 c 2 werden neu eingefügt die
Worte: "1 Kreisinspektor beim Kreissozialamt".
3. Die Stelle des Kreisinspektors beim Kreissozialamt - Planstelle
der BesGr.A 4 o 2 - wird ab 1.1.1950 dem Kreisobersekretär
Peter Raidt übertragen.