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§ 12
Aufhebung der Stelle des Aroisobersekretärs bei der
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Die Besoldungs Satzung des ICreäs verband es enthält bei
der Besoldungsgruppe A 4 d die Stelle eines Kreisverwaltungs-
obersekretärs bei der Kreispflege - Kassier der Kreisverbands
kasse -»deren Inhaber bis heute der Beaute Haidt ist. Ab
Kriegs beginn v; ar Haidt als Leiter des Kreiswirtschaftsarats
tätig, während die Kassiergeschüfte seither von einen privat
rechtlich angestellten Kassier besorgt werden. Die bei der
Kreisverbandskasse durchgeführte Neuorganisation ermöglicht
den dauernden Verzicht auf einen Kassier, der als Verv/altungs
beamt er ausgebildet und beantenrechtlieh angestellt ist.
Nachdem der Kreistag heute dem bisherigen Stellenin
haber Haidt die Stelle des KreisInspektors beim Kreissozial-
amt "übertragen hat, kann die dadurch freigewordene Obersekre
tärstelle aufgehoben und die Besoldungssatzung entsprechend
geändert werden.
Dem Antrag des Kreisrats entsprechend wird einstimmig
besohlessen
1. Die in der Besoldungssatzung' bei BesG-r.A 4 d auf geführte
Stelle des Kreisverwaltungsobersekretärs bei der Kreis
pflege wird mit Wirkung von 1.1.1950 aufgehoben.
2. Die Besoldungssatzung wird mit Wirkung von 1.1.1950 wie
folgt geändert:
Bei Besoldungsgruppe A 4 d (künftig wegfallend) wird der
ganze hintrag, enthaltend die Worte "Bes.Sr.A d (künftig
wegfallend), 1 Kreisverwaltungsobersekretär bei der Kreis
pflege " gestrichen.