Sitzung; am 14. November 1928.
Gegen die Entlassung der Ernst aus
dem Hospital Laupheim sind nach gesunä=
heitspolizeilicher Hinsicht durch den
Hospitalarzt Er. med. Bullinger, Laup
heim Bedenken nicht geltend gemacht.
Jn der eingehend geführten Ausspra
che kam zum Ausdruck, dass die leidende
Ernst eine geeignete Unterbringung nötig
hat und dass diese Unterbringung in dem
Hospital Laupheim gewährleistet ist,
zumal bei freier ärztlicher Behandlung
und Pflege durch Krankenschwestern im
Krankheitsfalle für jeglichen Lebensbe
darf gesorgt wird.
Beschluss :
Dem Wegzug der Josefa Ernst aus Oberkirchberg, z.Zt. im Hos
pital Laupheim, nach Ulm aus sozialfürsorgerischen Gründen
nicht zuzustimmen und Ernst hievon zu verständigen.
§ 6.
Vermögensnachlass der + Kleinrentnerin
Johanna Wiedemann aus Hüttisheim.
Die laufende Unterstützungsempfängerin
Wiedemann ist am 28.2.1928. gestorben.
Der Aufwand auf diese war seit 1923.
bis zum Todestag -: 1048 RM. und ist
beim Nachlassgericht Hüttisheim zum Er
satz angemeldet worden.
Nach dem hieher übersandten Auseinan
derSetzungsprotokoll vom 19.9.1928. bs-