Full text: Bezirksfürsorgebehörde Laupheim Protokoll des Ausschusses vom 29.5.1928 bis 16.4.1931 Band II Seite 261-596

Sitzung am 14. November 1928. 
tragen die Aktiva eine Forderung bei 
dem Sohn Josef Wiedemann: Kaufpreis für 
Haus und Garten 1t. Kaufvertrag vom 
2.3.1922., unverzinslich und zahlbar 
nach dem Tode der Erblasserin 1500 PM. 
Der heutige Wert der Kaufgrundstücke 
wird auf 800 bis 1000 HM. veranschlagt. 
Der Kaufpreis ist noch aufzuwerten. 
Die Passiva sind einschl. der diess. 
Ersatzanmeldung 1166 HM. 
Die Beteiligten stellen den Antrag, 
die geltend gemachte Ersatzforderung 
mit Rücksicht auf die Geringfügigkeit 
des Nachlasses und die ungünstige Ver 
mögenslage der Erben nachzulassen. 
Nach demselben Protokoll sind die 
2 Töchter vermögenslos. Das Vermögen 
des Sohnes Josef besteht ausschlisslich 
in dem von der Mutter erworbenen Häus 
chen. 
Der Sohn Josef hätte als Aufwertung 
seiner Kaufpreisschuld die übrigen Nach' 
lassverbindlichkeiten einschl. der Kos 
fen der Auseinandersetzung zu überneh 
men und seinen Schwestern Je 150 RM. 
hinauszuzahlen. 
Beschluss : 
Von einem Ersatz unserer Fürsorgekosten durch die Johanna 
Wiedemann's Erben in Hüttisheim wegen Bedürftigkeit der Erben 
( Kinder = direkte Abkömmlinge ) Abstand zu nehmen.
	        
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