Sitzung am 14. November 1928.
tragen die Aktiva eine Forderung bei
dem Sohn Josef Wiedemann: Kaufpreis für
Haus und Garten 1t. Kaufvertrag vom
2.3.1922., unverzinslich und zahlbar
nach dem Tode der Erblasserin 1500 PM.
Der heutige Wert der Kaufgrundstücke
wird auf 800 bis 1000 HM. veranschlagt.
Der Kaufpreis ist noch aufzuwerten.
Die Passiva sind einschl. der diess.
Ersatzanmeldung 1166 HM.
Die Beteiligten stellen den Antrag,
die geltend gemachte Ersatzforderung
mit Rücksicht auf die Geringfügigkeit
des Nachlasses und die ungünstige Ver
mögenslage der Erben nachzulassen.
Nach demselben Protokoll sind die
2 Töchter vermögenslos. Das Vermögen
des Sohnes Josef besteht ausschlisslich
in dem von der Mutter erworbenen Häus
chen.
Der Sohn Josef hätte als Aufwertung
seiner Kaufpreisschuld die übrigen Nach'
lassverbindlichkeiten einschl. der Kos
fen der Auseinandersetzung zu überneh
men und seinen Schwestern Je 150 RM.
hinauszuzahlen.
Beschluss :
Von einem Ersatz unserer Fürsorgekosten durch die Johanna
Wiedemann's Erben in Hüttisheim wegen Bedürftigkeit der Erben
( Kinder = direkte Abkömmlinge ) Abstand zu nehmen.