Sitzung am 14. November 1928.
§ 7.
Rückersatz des Fürsorgeaufwands durch
Soz.Rentner Benedikt Müller,Dietenhei
- siehe oben Seite 341. -
Bei der Nachprüfung der Rentnerverhält=
nisse wurde 1t. Kaufvertrag vom 5.3.27.
des Fabrikant Müller in Dietenheim fest
gestellt, dass der Verkäufer von seinen
Kaufpreis mit -: 5700 RM. jederzeit be
rechtigt ist, soviel zurückzuverlangen,
als er für seinen eigenen Bedarf benö
tigt . Nach dem Tode des Verkäufers ist
die Kaufsumme gegen 1/2 Jährliche Kün
digung an die Erben zu bezahlen.
Ausserdem hat Verkäufer auf Lebens
dauer das Wohnungsreeht im Gebäude und
den Ertrag des Gemüsegartens.
Sicherungen irgend welcher Art für
diesen Kaufpreis konnten nicht festge
stellt werden.
Der Verkäufer Benedikt Müller, wel
cher 84 Jahre alt ist und durch die
B.F.B. zur Rückzahlung der entstandenen
Fürsorgekosten veranlasst wurde, hat in
einer Erklärung vor dem Schultheissenaa
Dietenheim am 16.10.1928. sein Einver
ständnis zur sofortigen Abhebung nicht
gegeben, sondern sich darauf beschränkt
dass Fabrikant Müller soviel zurückbe
hält, um nach dem Tode Ersatz an die
B.F.B. Laupheim leisten zu können.