Full text: Bezirksfürsorgebehörde Laupheim Protokoll des Ausschusses vom 29.5.1928 bis 16.4.1931 Band II Seite 261-596

Sitzung am 14. November 1928. 
§ 7. 
Rückersatz des Fürsorgeaufwands durch 
Soz.Rentner Benedikt Müller,Dietenhei 
- siehe oben Seite 341. - 
Bei der Nachprüfung der Rentnerverhält= 
nisse wurde 1t. Kaufvertrag vom 5.3.27. 
des Fabrikant Müller in Dietenheim fest 
gestellt, dass der Verkäufer von seinen 
Kaufpreis mit -: 5700 RM. jederzeit be 
rechtigt ist, soviel zurückzuverlangen, 
als er für seinen eigenen Bedarf benö 
tigt . Nach dem Tode des Verkäufers ist 
die Kaufsumme gegen 1/2 Jährliche Kün 
digung an die Erben zu bezahlen. 
Ausserdem hat Verkäufer auf Lebens 
dauer das Wohnungsreeht im Gebäude und 
den Ertrag des Gemüsegartens. 
Sicherungen irgend welcher Art für 
diesen Kaufpreis konnten nicht festge 
stellt werden. 
Der Verkäufer Benedikt Müller, wel 
cher 84 Jahre alt ist und durch die 
B.F.B. zur Rückzahlung der entstandenen 
Fürsorgekosten veranlasst wurde, hat in 
einer Erklärung vor dem Schultheissenaa 
Dietenheim am 16.10.1928. sein Einver 
ständnis zur sofortigen Abhebung nicht 
gegeben, sondern sich darauf beschränkt 
dass Fabrikant Müller soviel zurückbe 
hält, um nach dem Tode Ersatz an die 
B.F.B. Laupheim leisten zu können.
	        
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