Sitzung am 14. November 1928.
Das Schultheissenamt Dietenheim hat
auf derselben Erklärung die Weiterge= :
Währung der laufenden Monatsbeihilfe
an Benedikt Müller beantragt.
Benedikt Müller hat neben freier
Wohnung und Ertrag des Gemüsegartens
eine monatliche Jnv.Rente von 31,50 RM.
Dazu Zinseneinkommen aus 5700 RM. bei
5 % und eine jährliche Vorzugsrente
mit 250 RM. Er hat also den für die
gehobene Fürsorge geltenden Richtsatz
erreicht.
Beschluss :
1; Die alsbaldige Rückzahlung des entstandenen Fürsorgeaufwands
durch Benedikt Müller in Dietenheim mit -: 519,90 RM. zu ver
langen, da hierin eine Härte nicht erblickt werden kann.
2; Die Weitergewährung einer laufenden Monatsbeihilfe abzulehnen.
§ 8.
Rückerstattung geleisteten Fürsorge=
aufwands auf die ortsh. gebrechliche
Luise Nothelfer aus Dietenheim.
- siehe oben Seite 346. -
Der Ehemann der + Nothelfer, Anton
Nothelfer in Dietenheim, welchem der
Beschluss des Ausschusses vom 20.9.28.
eröffnet wurde, hat am 9.11.1928. vor
dem Schultheissenamt Dietenheim er
klärt , dass er z.Zt. nicht in der Lage
sei, die entstandenen Kosten ratenweise