Full text: Bezirksfürsorgebehörde Laupheim Protokoll des Ausschusses vom 29.5.1928 bis 16.4.1931 Band II Seite 261-596

Sitzung am 14. November 1928. 
Das Schultheissenamt Dietenheim hat 
auf derselben Erklärung die Weiterge= : 
Währung der laufenden Monatsbeihilfe 
an Benedikt Müller beantragt. 
Benedikt Müller hat neben freier 
Wohnung und Ertrag des Gemüsegartens 
eine monatliche Jnv.Rente von 31,50 RM. 
Dazu Zinseneinkommen aus 5700 RM. bei 
5 % und eine jährliche Vorzugsrente 
mit 250 RM. Er hat also den für die 
gehobene Fürsorge geltenden Richtsatz 
erreicht. 
Beschluss : 
1; Die alsbaldige Rückzahlung des entstandenen Fürsorgeaufwands 
durch Benedikt Müller in Dietenheim mit -: 519,90 RM. zu ver 
langen, da hierin eine Härte nicht erblickt werden kann. 
2; Die Weitergewährung einer laufenden Monatsbeihilfe abzulehnen. 
§ 8. 
Rückerstattung geleisteten Fürsorge= 
aufwands auf die ortsh. gebrechliche 
Luise Nothelfer aus Dietenheim. 
- siehe oben Seite 346. - 
Der Ehemann der + Nothelfer, Anton 
Nothelfer in Dietenheim, welchem der 
Beschluss des Ausschusses vom 20.9.28. 
eröffnet wurde, hat am 9.11.1928. vor 
dem Schultheissenamt Dietenheim er 
klärt , dass er z.Zt. nicht in der Lage 
sei, die entstandenen Kosten ratenweise
	        
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