Full text: Bezirksfürsorgebehörde Laupheim Protokoll des Ausschusses vom 29.5.1928 bis 16.4.1931 Band II Seite 261-596

Sitzung am 14. November 1928. 
abzubezahlen. Sein Einkommen sei 
Eine Abzahlung komme erst in Frage, wen 
sein Anwesen übergeben werde. Die An 
nahme, dass er einem Sohne 2000 RM. 
Heiratgut ausgemittelt habe, sei nicht 
richtig. Dieser Sohn benötigte zum be 
ginn eines Geschäfts den Betrag von 
1500 RM., für welchen Betrag er ( Anto: 
Nothelfer ) auf seinem Anwesen eine 
Hypothek eintragen lassen musste. Dies, 
Betrag müsse aber sein Sohn wieder an 
die Darlehenskasse zurückbezahlen. 
Jn der Aussprache wurde betont, da; 
srzt. entgegenkommenderweise die Koste: 
für seine inzwischen + Ehefrau durch 
den Bezirksfürsorgeverband vorgeschos 
sen wurden, so dass heute billigerweisi 
verlangt werden kann, wenigstens soviel 
zurückzuverlangen als der Zins aus ei: 
etwaigen Schuld in Höhe des ausgelegt 
Betrags machen würde ( 1200 RM. a 10% 
Beschluss : 
1; Den Beschluss vom 20.9.1928. aufrechtzuerhalten und dahin zu 
ergänzen, dass Anton Nothelfer in Dietenheim die entstandenen 
Fürsorgekosten mit 1218,56 RM. in Monatsraten zu 10 RM. 
an die Bezirksfürsorgebehörde Laupheim zurückersetzt. 
2; Nothelfer hievon zu verständigen und ihm die Annahme dieses 
Beschlusses im eigenen Interesse zu empfehlen.
	        
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