Sitzung am 14. November 1928.
abzubezahlen. Sein Einkommen sei
Eine Abzahlung komme erst in Frage, wen
sein Anwesen übergeben werde. Die An
nahme, dass er einem Sohne 2000 RM.
Heiratgut ausgemittelt habe, sei nicht
richtig. Dieser Sohn benötigte zum be
ginn eines Geschäfts den Betrag von
1500 RM., für welchen Betrag er ( Anto:
Nothelfer ) auf seinem Anwesen eine
Hypothek eintragen lassen musste. Dies,
Betrag müsse aber sein Sohn wieder an
die Darlehenskasse zurückbezahlen.
Jn der Aussprache wurde betont, da;
srzt. entgegenkommenderweise die Koste:
für seine inzwischen + Ehefrau durch
den Bezirksfürsorgeverband vorgeschos
sen wurden, so dass heute billigerweisi
verlangt werden kann, wenigstens soviel
zurückzuverlangen als der Zins aus ei:
etwaigen Schuld in Höhe des ausgelegt
Betrags machen würde ( 1200 RM. a 10%
Beschluss :
1; Den Beschluss vom 20.9.1928. aufrechtzuerhalten und dahin zu
ergänzen, dass Anton Nothelfer in Dietenheim die entstandenen
Fürsorgekosten mit 1218,56 RM. in Monatsraten zu 10 RM.
an die Bezirksfürsorgebehörde Laupheim zurückersetzt.
2; Nothelfer hievon zu verständigen und ihm die Annahme dieses
Beschlusses im eigenen Interesse zu empfehlen.