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Sitzung am 14. November 1928.
§ 9.
Rückersatz geleisteten Fürsorgeauf=
wands auf den ortsh. gebrechlichen
Max Surdmann aus Dietenheim.
- siehe oben Seite 347. -
Die Mutter des Surdmann, die Witwe
Johanna Surdmann in Dietenheim, welche
zu dem Beschluss des Ausschusses vom
20.9.1928. gehört wurde, hat erklärt,
dass sie z.Zt. nicht in der Lage sei,
die Kosten für ihren Sohn Max zu er
setzen. Sie trage sich mit dem Gedanken^
ihr Anwesen zu verkaufen. Sobald dieser
Plan verwirklicht werde, würden die Kos
ten ersetzt werden.
Jn der Aussprache wurde ausgeführt,
dass Frau Surdmann ihr etwa 25 Morgen
grosses landw. Anwesen seit 1928. wie
der selbst bewirtschaftet. Sie wird in
ihrem Betrieb von der 21 Jahre alten
Tochter Johanna und von dem 25 Jahre
alten Sohn Josef unterstützt. Da aber
der Sohn Josef nicht gelernter Landwirt
ist, ist der Betrieb angeblich unrenta
bel . Schulden sind nicht vorhanden.
Es wird
beschlossen :
Die Beitreibung der Fürsorgekosten auf Max Surdmann in Dieten
heim unter den gegebenen Umständen zunächst bis 1.7.1929. zu
rückzustellen und Frau Surdmann hievon zu verständigen.