Sitzung am 14. November 1928.
ist.
Die 2 Töchtern der Frau Hauser sini
in Zürich verheiratet und nicht unter=
haltsfähig.
Die Elternrente einschl. Zusatzreu
te beträgt monatlich z.Zt. -: 34,75 RM,
Die B.F.B. beantragt die Uebernahme
der Hauser ab 1.3.1928.
Beschluss :
Frau Lina Hauser im Hospital Laupheim als Kriegshinterblie
bene anzuerkennen und die Kosten ab 1.3.1928. auf die B.F.B.
zu übernehmen, gegen Abtretung von Eltern & Zusatzrente.
c; Der Reichsbund der Kriegsbeschädi
ten und Hinterbliebenen, Zweigstelle
Ulm hat mit Schreiben vom 15.5./16.8.28
beantragt, die auf die Kriegermutter
Maria Zankl. Witwe aus Oberkirchberg
entstandenen und noch entstehenden Heil
behandlungskosten, soweit sie nicht von
der Krankenkasse Ulm getragen werden,
aus Mitteln der sozialen Fürsorge zu
bestreiten.
Zankl ist seit 3.7.1928. im Städt.
Krankenhaus Neu-Ulm untergebracht.
Die Allg. Ortskrankenkasse Ulm be
teiligt sich an den entstehenden Ver=
pflegungskosten satzungsgemäss mit täg
lich 2 RM. auf 28 Tage. Die Arztkosten
werden ab 19.5.1928. auf 1/2 Jahr über
nommen: ebenso werden vom gleichen Zeit