Sitzung am 14. .November 1928 .
punkt ab die Apothekerkosten zu 2/3 auf k
die gleiche Zeit durch die Krankenkasse, -
getragen.
Vermögen hat Zankl nicht.
Jhr Einkommen besteht für die 2 gefal-- >
lenen Söhne Hermann und Ludwig in El-- i -
ternrente und Zusatzrente mit z.Zt.
monatlich -: 31 HM., woran für Miete
angeblich -: 10 HM. abgehen sollen.
Bei ihr in Oberkirchberg ist ein
lediger Sohn Siegfried Zankl, Taglöhner^=
Dieser Sohn hat für 1 uneheliches
Kind zu sorgen und muss allmonatlich
25 HM. Kostgeld bezahlen. Er hat einen ■«
Wochenlohn von 38 RM.
Die 3 weiter festgestellten Kinder
der Zankl, verheiratete Töchtern, sind
nicht unterhaltsfähig.
Die O.F.B. Oberkirchberg lehnte
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wiederholt die Hilfsbedürftigkeit der
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Zankl ab, weil Frau Zankl von ihren
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Kindern reichlich unterstützt werde.
Ein stichhaltiger Beweis konnte je= -
doch von Oberkirchberg nicht erbracht
werden; Aeusserung vom 3.11.1928.
Die B.F.B. beantragt Kostenübernah=
me nach Ablauf der Krankenkassenpflicht
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Beschluss : IU
Maria Zankl, Witwe aus Oberkirchberg als Kriegermutter anzuer--
kennen und die Heilbehandlungskosten nach Ablauf der Kranken--
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kassenzeit unter Anrechnung der Renten zu übernehmen.