Full text: Bezirksfürsorgebehörde Laupheim Protokoll des Ausschusses vom 29.5.1928 bis 16.4.1931 Band II Seite 261-596

Sitzunp; am 14. November 1928. 
§ 13. 
Magdalena Fritz, ledig, geb. am 15.7, 
1876., wohnhaft in Laupheim bezieht 
seit Jahren Krankenrente und ebenso 
eine laufende Beihilfe zu dieser Rente. 
Durch Urteil des Württ. Oberversi= 
cherungsamts Stuttgart vom 22.9.1928. 
Nr. 1594/28. ist die Krankenrente ab 
1.6.1928. eingestellt worden, da nur 
noch eine Erwerbsminderung von 50 % an 
erkannt worden ist. 
Fritz hätte hienach aus der Sozial» 
rentnerfürsorge auszuscheiden. 
Sie hat demzufolge am 16.10.1928. be 
der B.F.B. um die Aufnahme in die Klein 
rentnerfürsorRe nachgesucht, da bei ihr 
die Voraussetzungen als Kleinrentnerin 
zutreffend erscheinen. 
Fritz hatte ein Vorkriegsvermögen 
von etwa 11000 M, aus dem sie bis jetzt 
nur 20 RM. Jährliche Vorzugsrente er 
hält . 
Jhr Einkommen als Nähterin ist an 
geblich sehr gering, ja - 0. 
Ständige Monatsausgaben hat sie an 
Miete 10 RM. und an Krankenkassen- Ver 
sicherungs- & Sterbekassenbeiträge 6 RM 
Sie beantragt eine Monatsbeihilfe 
von -: 50 RM. 
Die O.F.B. Laupheim bejaht die Hilfs 
bedürftigkeit der Fritz, doch erscheint
	        
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