Sitzunp; am 14. November 1928.
§ 13.
Magdalena Fritz, ledig, geb. am 15.7,
1876., wohnhaft in Laupheim bezieht
seit Jahren Krankenrente und ebenso
eine laufende Beihilfe zu dieser Rente.
Durch Urteil des Württ. Oberversi=
cherungsamts Stuttgart vom 22.9.1928.
Nr. 1594/28. ist die Krankenrente ab
1.6.1928. eingestellt worden, da nur
noch eine Erwerbsminderung von 50 % an
erkannt worden ist.
Fritz hätte hienach aus der Sozial»
rentnerfürsorge auszuscheiden.
Sie hat demzufolge am 16.10.1928. be
der B.F.B. um die Aufnahme in die Klein
rentnerfürsorRe nachgesucht, da bei ihr
die Voraussetzungen als Kleinrentnerin
zutreffend erscheinen.
Fritz hatte ein Vorkriegsvermögen
von etwa 11000 M, aus dem sie bis jetzt
nur 20 RM. Jährliche Vorzugsrente er
hält .
Jhr Einkommen als Nähterin ist an
geblich sehr gering, ja - 0.
Ständige Monatsausgaben hat sie an
Miete 10 RM. und an Krankenkassen- Ver
sicherungs- & Sterbekassenbeiträge 6 RM
Sie beantragt eine Monatsbeihilfe
von -: 50 RM.
Die O.F.B. Laupheim bejaht die Hilfs
bedürftigkeit der Fritz, doch erscheint