Sitzung am 14. November 1928.
die beantragte Unterstützung bei einer
Arbeitsfähigkeit von 50 % ziemlich hoch.i
Bes-chluss:
Magdalena Fritz, ledig aus Laupheim ab 1.6.1928. als Klein=
rentnerin anzuerkennen und eine laufende Monatsbeihilfe von >*
40 HM. zu vereinigen.
§ 14.
Der auf Rechnung der B.F.B. Laupheim
im Hospital Laupheim untergebrachte
Soz.Rentner Melchior Haaga . hier hat
neuerdings für 1 gefallenen Sohn die
Elternbeihilfe nach dem R.V.G. mit z.Zt.
monatlich 23,20 RM. ab 1.10.1927. zuer=
kannt erhalten.
Die Nachzahlung betrug 301,60 RM.
an die B.F.B. als Ersatz geleisteten
Haags., welcher seit Jahren in öff. Für.
sorge steht, wurde veranlasst, von die-
ser Nachzahlung den Betrag von 200 RM.
Fürsorgeaufwands abzuführen.
Haags., welcher dieser Anregung statt
gegeben hat, hat dann um eine Erhöhung
seines monatlichen Taschengelds von
4 RM. auf 5 RM. nachgesucht.
Beschluss ; .
1; Diese Abmachung mit Melchior Haags, in Laupheim zu billigen,
2; die laufende Elternbeihilfe neben der Jnv.Rente zur Deckung
des Aufwands in Anspruch zu nehmen und Haags, künftig ein Ta
schengeld von -: 5 RM. monatlich auszubezahlen.