Sitzung am 4. Juni 1928.
Die O.F.B. Laupheim hält bei dem Ein=
kommen der Kinder der Gesuchstellerin
eine öffentliche Unterstützung für nichl
begründet.
Beschluss :
Den Antrag der Kriegermutter Mössle aus Laupheim abzulehnen,
da die 2 ledigen und unterhaltspflichtigen Töchtern in der
Lage sind, die der Mutter nötige Hilfe zu gewähren.
c; Geiger Hermann, Kriegswaise und
Stiefkind des Klemens Faas aus
Oberkirchberg, geb, am 19.1.1915.
Die Mutter des Kindes Genovefa Faas hat
durch Vermittlung des Reichsbunds der
Kriegsbeschädigten etc. wiederholt be
antragt , die auf ihr Kind Hermann Gei
ger entstandenen Krankenkosten in Höhe
von -: 65,50 RM. zu übernehmen.
Die Mutter des Kindes hat sich mit
Klemens Faas in Oberkirchberg verheira
tet und sind aus dieser Ehe 2 Kinder
im Alter von 5 und 6 Jahren vorhanden.
Der Ehemann Faas ist ohne Vermögen.:
Er ist bei Gebrüder Eberhardt in Ulm
in Arbeit und verdient z.Zt. wöchentlich
Netto 34,30 RM.
Die Kriegswaise Hermann Geiger be
zieht Waisenrente und Zusatzrente mit
monatlich -: 30 RM. Ausserdem steht
Geiger in der Sägmühle Harthausen als
Dienstbube im Dienst gegen freie Kost