Full text: Bezirksfürsorgebehörde Laupheim Protokoll des Ausschusses vom 29.5.1928 bis 16.4.1931 Band II Seite 261-596

Sitzung am 4. Juni 1928. 
Die O.F.B. Laupheim hält bei dem Ein= 
kommen der Kinder der Gesuchstellerin 
eine öffentliche Unterstützung für nichl 
begründet. 
Beschluss : 
Den Antrag der Kriegermutter Mössle aus Laupheim abzulehnen, 
da die 2 ledigen und unterhaltspflichtigen Töchtern in der 
Lage sind, die der Mutter nötige Hilfe zu gewähren. 
c; Geiger Hermann, Kriegswaise und 
Stiefkind des Klemens Faas aus 
Oberkirchberg, geb, am 19.1.1915. 
Die Mutter des Kindes Genovefa Faas hat 
durch Vermittlung des Reichsbunds der 
Kriegsbeschädigten etc. wiederholt be 
antragt , die auf ihr Kind Hermann Gei 
ger entstandenen Krankenkosten in Höhe 
von -: 65,50 RM. zu übernehmen. 
Die Mutter des Kindes hat sich mit 
Klemens Faas in Oberkirchberg verheira 
tet und sind aus dieser Ehe 2 Kinder 
im Alter von 5 und 6 Jahren vorhanden. 
Der Ehemann Faas ist ohne Vermögen.: 
Er ist bei Gebrüder Eberhardt in Ulm 
in Arbeit und verdient z.Zt. wöchentlich 
Netto 34,30 RM. 
Die Kriegswaise Hermann Geiger be 
zieht Waisenrente und Zusatzrente mit 
monatlich -: 30 RM. Ausserdem steht 
Geiger in der Sägmühle Harthausen als 
Dienstbube im Dienst gegen freie Kost
	        
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