Full text: Bezirksfürsorgebehörde Laupheim Protokoll des Ausschusses vom 29.5.1928 bis 16.4.1931 Band II Seite 261-596

Sitzung am 24. Januar 1929. 
fasst bedürftige, alte oder erwerbsun= 
fähige Personen, die infolge eigener i 
oder fremder Vorsorge ohne die einge= 
tretens Geldentwertung oder ohne son«-- - 
tige Kriegsfolgen nicht auf die öffent 
liche Fürsorge angewiesen wären, sofern» 
sie 
a; durch Arbeit ihren Lebensunterhalt 
erworben haben oder 
b; eine Tätigkeit in häuslicher Ge 
meinschaft ausgeübt haben, die üb-? 
licherweise ohne Entgeld erfolgt, 
aber im Falle der Einstellung frem 
der Kräfte vergütet werden müsste,? 
oder 
c; eine wissenschaftliche, künstleri 
sche oder gemeinnützige Tätigkeit 
ausgeübt haben, die ihre Arbeits 
kraft Jahre hindurch wesentlich 
in Anspruch genommen hat, oder 
d; infolge geistiger oder körperli 
cher Gebrechen ihren Lebensunter 
halt durch Arbeit nicht erwerben 
konnten. 
Wer ohne eigenes Verschulden sich eine 
solche Versorgung noch nicht gesichert 
hat, kann 4^L£l£Jlb£handelt. werden, wenn 
er sich durch Jahrelange Arbeit eine 
wirtschaftliche Stellung errungen hat, 
in der ihm dies ohne Geldentwertung 
oder ohne sonstige Kriegsfolgen möglich
	        
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