W.
Sitzung am 84. Januar 1929.
fe mit z.Zt. -: 20 RM. Weiteres Ein»
kommen hat sie nicht. Ranz ist 77 Jahr
alt, alleinstehend und kränklich.
Das Einkommen des Welser besteht an
der Jnvalidenrente mit -: 35 RM. und
einer laufenden Monatsbeihilfe von z.Z
-: 10 RM. Dessen Ehefrau hat geringe
Arbeitsverdienst als Taglöhnerin.
Der Ehemann Welser ist 73 Jahre alt
und arbeitsunfähig.
Der Mietzins für Ranz beträgt z.Zt.
monatlich 12 RM., derjenige für Welser
6 RM.
Die O.F.B. Laupheim befürwortet die
Bezahlung dieser Mietzinse.
Nach Aussprache wird
beschlossen :
S “ SS SS SS S SS SS SS SS SS SS SS SS SS Sü SS SS SS SS SS SS SS SS SS
Der Stadtkasse Laupheim für die 2 Rentner Ranz und Welser bi
auf Weiteres den jeweils gesetzlichen Mietzins, erstmals für
Ranz ab 1.12.1928. und für Welser ab 1.1.1929. zu bezahlen.
b; Der laufende
ger, der Jnvalidenrentner August Koch
in Laupheim , ist seit längerer Zeit
dauernd krank und pflegebedürftig.
Der behandelnde Arzt Dr.med. Bullim
ger beantragte am 13.12.1928. die Ein
weisung des Koch in das Bezirkskranken 1
haus, da die häusliche Pflege völlig
ungenügend ist.
Die Allg. Ortskrankenkasse Laupheim