Sitzunp.; am 24. Januar, 1929.
heim hat schon vor längerer Zeit wegen-
ihres Alleinstehens und Kränklichkeit
um die Aufnahme in den Hospital Lauphei
gebeten.
Frau Osswald ist 59 Jahre alt, kin
derlos und ohne Vermögen. Jhr Einkommen
besteht aus Witwen- und Jnvalidenrente
mit z.Zt. monatlich -: 36,45 RM.
Der Einweisung in den Hospital Daux
heim wurde im Benehmen mit der O.F.B.
Laupheim am 3.12.1928. zugestimmt. Auch
wurde veranlasst, einen Teil der Dezen-
berrente 1928. noch hieher abzuführen.
Die B.F.B. hat weiterhin angeregt,
die Krankenkassenbeiträge für Osswald
im Hinblick auf ihr Alter und die Kränk
lichkeit weiterzubezahlen.
Nach Aussprache wird
beschlossen :
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1; Frau Marie Osswald, Witwe in Laupheim in den Hospital Laup
heim ab 3.12.1928. einzuweisen gegen Abtretung der Renten»
bezüge aus der Sozialversicherung ( Witwen- & Jnv. Rente ),
2; den abgetretenen Rentenanteil für Dezember 1928. mit 15 RM.
als angemessen zu vereinnahmen,
3; die Krankenkassenbeiträge für Osswald ab 3.12.1928. zu übel
nehmen.
d; Die laufende Unterstützungsempfän«
gerin Frl. Kreszentia Zeh aus Laupheiih
wohnhaft in Friedrichshafen, hat durch
Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung